# taz.de -- Urheberrecht bei vergriffenen Werken: Verwaiste Filme dürfen ins Internet
> Wissenschaftliche Arbeiten und vergriffene Bücher und Filme ohne
> Rechteinhaber können nun online zugänglich gemacht werden. Das entschied
> nun der Bundestag.
IMG Bild: Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung mehr als eine halbe Million Bücher.
BERLIN dpa | Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen
Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht
mehr zu ermitteln sind. Der Bundestag verabschiedete am späten
Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz zum Umgang mit „verwaisten“
Werken.
Schätzungen zufolge betrifft diese Neuregelung mehr als eine halbe Million
Bücher sowie knapp 50 000 Filme. Eigentlich dürfen [1][urheberrechtlich
geschützte Inhalte] nur mit Einwilligung der Rechteinhabers genutzt werden
– deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht
auffindbar sind.
Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können,
um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.
Vergriffene Werke, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, darf man in
Zukunft ebenfalls leichter als bisher ins Internet stellen. Auch
wissenschaftliche Arbeiten, die mit Steuergeldern gefördert wurden, können
künftig im Web allgemein zugänglich gemacht werden.
28 Jun 2013
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