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       # taz.de -- Kommissar über Menschenhandel: „Nur Nebensächlichkeiten geregelt“
       
       > Die Koalition wollte Zwangsprostituierte besser schützen. Doch die
       > Gesetzesänderung taugt nichts, meint Kriminalkommissar Helmut Sporer.
       
   IMG Bild: Menschenhandel ist kein Verwaltungsunrecht, sondern Sache der Polizei, sagt Kommissar Sporer.
       
       taz: Herr Sporer, es heißt ja oft, dass das Prostitutionsgesetz von 2002
       Menschenhandel begünstigt hätte, weil es Polizeikontrollen erschwert habe.
       Stimmt das? 
       
       Helmut Sporer: Das ist etwas unpräzise. Fakt ist, dass vieles, was zuvor
       als Zuhälterei gegolten hätte und damit einen Anfangsverdacht dargestellt
       hätte, nun legal ist. Die Ermittlungen wegen Zuhälterei waren aber früher
       oft der Einstieg in ein Menschenhandelsverfahren. Dieses Werkzeug fehlt
       nun, deshalb ist die Verfolgung des Menschenhandels schwieriger.
       
       Außerdem hat das Gesetz dem Bordellbetreiber ein „eingeschränktes
       Weisungsrecht“ zugebilligt. Nur ganz gravierende Weisungen sind untersagt,
       etwa der Befehl, einen bestimmten Freier zu bedienen. Aber es gibt einen
       großen Graubereich. Und die Frauen aus Südosteuropa, die wenig Deutsch
       sprechen, können nicht erkennen, wo die legale Anweisung endet und die
       illegale anfängt.
       
       Nun haben wir eine neue Gesetzesänderung: Kann der Entwurf, der Donnerstag
       im Bundestag verhandelt wurde, diese Probleme lösen? 
       
       Der Gesetzentwurf ist untauglich. Beim Menschenhandel werden nur
       Marginalien neu geregelt. Und für völlig falsch halte ich die Verankerung
       der Prostitution im Gewerberecht. Menschenhandel ist kein
       Verwaltungsunrecht, das durch die Gewerbeämter geregelt werden kann. Das
       muss Sache der Polizei bleiben.
       
       Es geht nicht darum, zu kontrollieren, ob ein Feuerlöscher da ist oder die
       Raumtemperatur stimmt. Sondern man muss feststellen, ob die Frauen Opfer
       von Menschenhandel sind. Oder ob sie unter Druck gesetzt werden. Es werden
       nur Nebensächlichkeiten geregelt. Es geht aber um etwas ganz anderes. Die
       Prostitution bleibt weiter dereguliert.
       
       Was müsste aus Ihrer Sicht geändert werden? 
       
       Das Weisungsrecht hat sich als verhängnisvoll erwiesen. Die Frau muss
       wieder vor Eingriffen der Betreiber geschützt werden.
       
       Und wie macht man das? 
       
       Die Prostitution sollte nur noch als selbstständige Tätigkeit ausgeübt
       werden können. Die Einflussnahme muss untersagt sein, so wie früher.
       
       Aber selbstständige Prostituierte können Sie doch auch schlecht
       kontrollieren, oder? 
       
       Deshalb brauchen wir eine Anmeldepflicht für die Frauen. Und der Betrieb
       eines Bordells muss genehmigungspflichtig werden – nicht nur
       „überwachungsbedürftig“, wie es jetzt im Gesetzentwurf steht. Und dazu
       müssen auch Gesundheitsuntersuchungen gemacht werden, die Infektionsraten
       steigen dramatisch, seit die Gesundheitsprüfung freiwillig geworden ist.
       
       Nun wissen aber die jungen Ukrainerinnen dann immer noch nichts von ihren
       Rechten. 
       
       Deshalb müssen wir eine höhere Altersgrenze festlegen. Unsere Erfahrung
       zeigt, dass gerade die 18- bis 21-Jährigen sich sehr viel gefallen lassen
       und oft zu Opfern von Menschenhandel werden, die älteren Frauen können sich
       meistens ganz gut wehren. Die Grenze muss mindestens auf 21 Jahre angehoben
       werden.
       
       Warum steht nichts davon in der Gesetzesänderung? 
       
       Das möchte ich auch wissen. Die Grünen hier in Baden-Württemberg haben zum
       Beispiel sehr ähnliche Forderungen wie wir. Die haben zwar das
       Prostitutionsgesetz damals gemacht, aber sie geben zu, dass da Fehler
       gemacht wurden. Warum die Koalition nur so wenig durchsetzt, da müssen Sie
       sie selbst fragen.
       
       28 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heide Oestreich
       
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