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       # taz.de -- Gerichtsurteil zu Polizistenbildern: Veröffentlichung nur mit Erlaubnis
       
       > Polizisten dürfen zwar beim Einsatz fotografiert werden. Ganz folgenlos
       > sind solche Aufnahmen aber nicht. Wer sie macht, muss gegebenenfalls
       > seine Personalien preisgeben.
       
   IMG Bild: Anonyme Masse. Polizeieinsatz während der Blochupy-Proteste
       
       LÜNEBURG/GÖTTINGEN dpa | Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht,
       muss bei einer anschließenden Überprüfung seine Personalien preisgeben. Das
       hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und
       damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt (Az. 11 LA
       1/13).
       
       Im konkreten Fall hatte ein Mitglied einer Bürgerinitiative dagegen
       geklagt, dass seine Personalien am Rande einer Versammlung in Göttingen
       überprüft werden sollten, weil das Mitglied Aufnahmen von Polizisten
       gemacht hatte.
       
       ## Fotografieren ja, veröffentlichen nein
       
       Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen sei zwar grundsätzlich
       zulässig, hieß es in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluss des
       Gerichts. Rechtswidrig sei aber das Verbreiten und öffentliche
       Zurschaustellen der Abgebildeten ohne deren Einwilligung.
       
       Der Kläger hatte bei den Aufnahmen einen Button der Initiative
       [1][„BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“] getragen. Für die Beamten
       der Bereitschaftspolizei hat es laut Gericht deshalb Anhaltspunkte dafür
       gegeben, dass die von ihnen gefertigten Aufnahmen zumindest innerhalb der
       Gruppe oder sogar im Internet zur Schau gestellt werden sollten.
       
       24 Jun 2013
       
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