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       # taz.de -- Hochwasserschäden in Deutschland: Kabinett beschließt Fluthilfe-Fonds
       
       > Die Flut richtete weiträumige Schäden in den von ihr betroffenen Gebieten
       > an. Das Bundeskabinett billigte nun einen Hilfsfonds in Milliardenhöhe.
       
   IMG Bild: Unter Wasser. In Bayern wurden ganze Orte überschwemmt.
       
       BERLIN dpa | Die schwarz-gelbe Koalition hat den Fluthilfe-Fonds zur
       Beseitigung der Hochwasserschäden auf den Weg gebracht. Das Kabinett
       beschloss am Montag auf einer Sondersitzung in Berlin den bis zu acht
       Milliarden Euro umfassenden Fonds, der von Bund und Ländern gemeinsam
       finanziert wird.
       
       Noch am Nachmittag wollte sich der Haushaltsausschuss des Bundestages mit
       dem „Aufbauhilfegesetz“ befassen. Bundestag und Bundesrat sollen den Fonds
       bis 5. Juli beschließen, so dass er noch vor der Sommerpause starten kann.
       
       ## Der Bund erhöht Neuverschuldung
       
       Der Bund geht in Vorleistung und erhöht in diesem Jahr die Neuverschuldung
       entsprechend um 8 Milliarden auf nun 25,1 Milliarden Euro. Dazu legt
       Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Nachtragshaushalt vor.
       
       Zuvor war er den Ländern entgegengekommen und hatte zugesagt, einen
       größeren Teil der Finanzierung zu schultern. So trägt der Bund 1,5
       Milliarden Euro zur Beseitigung der Flutschäden an seiner Infrastruktur.
       
       Dadurch reduziert sich das mit den Ländern gemeinsam zu finanzierende
       Volumen. Die Länder bekommen bis zum Jahr 2033 Zeit, ihren Anteil von
       insgesamt 3,25 Milliarden Euro abzuzahlen. Die jährlichen Zins- und
       Tilgungszahlungen belaufen sich auf 202 Millionen Euro. Bis 2019 erhalten
       die Länder wiederum Zuschüsse für kommunale Investitionen von jährlich rund
       2,6 Milliarden Euro.
       
       ## Entlastung der Unternehmen
       
       Zugleich werden Unternehmen entlastet, die ihren Betrieb wegen des
       Hochwassers einschränken müssen und Kurzarbeit beantragen. Der Bund
       übernimmt dazu in voller Höhe die Beiträge zu den Sozialversicherungen für
       die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten.
       
       Die Übernahme gilt für längstens drei Monate im Zeitraum Juni bis Dezember
       2013. Auch müssen Firmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Folge der
       Flut nicht die üblichen Fristen zur Stellung eines Insolvenzantrages
       einhalten.
       
       24 Jun 2013
       
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