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       # taz.de -- Strahlende Fracht in Bremer Häfen: Atomtransport-Verbot gewinnt 4:3
       
       > Mit knapper Mehrheit hat der Bremische Staatsgerichtshof entschieden,
       > dass er für die Prüfung nicht zuständig ist.
       
   IMG Bild: Darf vorerst nicht in Bremen umgeschlagen werden: Atommüllbehälter aus dem Zwischenlager Ahaus.
       
       BREMEN taz | Das Verbot, Atombrennstäbe in den bremischen Häfen
       umzuschlagen, bleibt in Kraft. Der Bremische Staatsgerichtshof hat mit
       knapper Mehrheit beschlossen, dass er nicht dafür zuständig ist, zu
       überprüfen, ob die entsprechenden Änderungen des bremischen
       Hafenbetriebsgesetzes gegen die Bundeskompetenzen in Atomenergiefragen
       verstößt. Die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit hatte mit Hinweis auf das
       Ziel der „Nachhaltigkeit“ in der Energiepolitik den Umschlag von
       Kernbrennstoffen grundsätzlich untersagt.
       
       Ob, wie die CDU als Normenkontrollkläger in Bremen behauptet, dies
       Bundesrecht verletzt oder gar das EU-Recht der Freiheit des Güterverkehrs –
       das müssten Bundes oder EU-Gerichte klären, urteilte das Gericht. Der
       Bremische Staatsgerichtshof sei vor allem der Bremischen Landesverfassung
       verpflichtet und für die Prüfung von Verstößen dagegen zuständig.
       
       Nach Artikel 73 Grundgesetz hat der Bund sich die „ausschließliche
       Gesetzgebung“ über die „friedliche Nutzung der Kernenergie“ vorbehalten,
       dazu gehört auch der Transport und übrigens der Schutz der Bevölkerung vor
       den Gefahren der Atomenergie. Bei der Änderung des Bremischen
       Hafenbetriebsgesetzes gehe es nicht um eine atomrechtliche Regelung, hatte
       der Bremer Senat dagegen vorgetragen, sondern um eine Teilentwidmung des
       Hafens, die „Widmung von Häfen“ sei aber Sache des Landes: Kein Bundesland
       könne vom Bund gezwungen werden, Hafenanlagen zum AKW-Transport zu bauen
       oder vorzuhalten. Die bremische Regelung verbietet übrigens nur den
       Umschlag, nicht den „Transit“ von Kernbrennstoffen.
       
       Drei der sieben Verfassungsrichter, darunter die Präsidentin Ilsemarie
       Meyer und der Vizepräsident Hans Alexy, sahen das anders. Der Bremische
       Staatsgerichtshof sei zuständig, erklärten sie in ihrem Minderheitenvotum,
       weil das Land Bremen sich verpflichtet habe, sich als „Glied der deutschen
       Republik“ in deren rechtlichen Rahmen zu bewegen. Zudem sei es
       entscheidend, was der Inhalt einer Regelung sei – und der Ausschluss des
       Transportes von Atombrennstoffen sei eben ein Eingriff in das Atomrecht,
       selbst wenn „Teilentwidmung“ des Hafens auf der Maßnahme draufstehe.
       
       Insofern sei die Gesetzesänderung der Bremischen Bürgerschaft auch ein
       Verstoß gegen das Grundgesetz und also nichtig. Wenn andere Küstenländer
       dem bremischen Beispiel folgten, so argumentierten die drei
       Verfassungsrichter, wäre der Seeweg für Kernbrennstoffe verschlossen, der
       offenkundig ja große Bedeutung habe – ein eindeutiger Eingriff in
       Zuständigkeiten des Bundes (AZ.: St 1/12).
       
       Der Bremer CDU ist der weitere Rechtsweg verschlossen – vor dem
       Bundesverfassungsgericht könnten nur Bundes-Instanzen klagen, die das aber
       bisher nicht gemacht haben. Auch die betroffenen Spediteure könnten über
       den Instanzenweg letztlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
       anstreben. KAWE
       
       17 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Wolschner
       
       ## TAGS
       
   DIR Atomaufsicht
       
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