# taz.de -- Urteil zu Fahrradfahrern: Helmlose tragen Mitschuld
> Auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wer oben ohne unterwegs ist und bei
> einem Unfall am Kopf verletzt wird, kann nicht mit vollem Schadensersatz
> rechnen.
IMG Bild: Ohne Helm, mit Schuld
SCHLESWIG dpa | Wenn ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem
anderen Verkehrsteilnehmer stürzt und sich am Kopf verletzt, trägt er eine
Mitschuld, wenn das Tragen eines Fahrradhelms die Verletzungen ver- oder
gemindert hätte. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner
verkehrswidrig verhalten hat. Dies geht aus einer Entscheidung des 7.
Zivilsenats des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, die am
Montag bekanntgegeben wurde.
Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung,
aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen
Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor
Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar.
„Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon
ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen
Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“
Im konkreten Fall fuhr die Klägerin mit ihrem Fahrrad ohne Helm auf der
Straße an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbei. Die Autofahrerin
öffnete unmittelbar vor der sich nahenden Fahrradfahrerin die Tür. Die
Radlerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich eine
schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Die Geschädigte wollte, dass die
Autofahrerin und deren Kfz-Haftpflichtversicherung ihr alle aus dem Unfall
entstandenen und zukünftig entstehenden Schäden ersetzen und Schmerzensgeld
zahlen.
Die Fahrzeughalterin und ihre Versicherung argumentierten, dass die
Fahrradfahrerin eine Mitschuld an den Verletzungen treffe, weil sie keinen
Helm getragen habe. Dem schlossen sich die Richter am Oberlandesgericht an;
die Radfahrerin habe keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu
ihrer eigenen Sicherheit unterlassen (sogenanntes Verschulden gegen sich
selbst). Der Mitverschuldensanteil im konkreten Fall wurde mit 20 Prozent
bemessen.
17 Jun 2013
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