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       # taz.de -- US-Gericht verbietet Patent auf Gene: Mein Erbgut gehört der Natur
       
       > Ein Pharmaunternehmen unterlag vor dem höchsten Gericht der USA:
       > Menschliches Erbgut darf nicht patentiert werden. Aber die Sache hat
       > einen Haken.
       
   IMG Bild: Strukturmodell eines DNS-Modells.
       
       WASHINGTON afp | Das Oberste Gericht der USA hat in einer
       Grundsatzentscheidung Patente auf menschliches Erbgut verboten. Die
       menschliche DNS sei ein „Produkt der Natur“, das nicht patentiert werden
       könne, erklärte der Oberste Gerichtshof am Donnerstag. Künstlich
       nachgeahmtes Erbgut könne aber sehr wohl patentiert werden, „da es nicht
       von der Natur hergestellt wird“, erklärte das Gericht weiter.
       
       Die Richter entschieden über eine Klage gegen das Pharmaunternehmen Myriad
       Genetics, das sich Patente auf zwei krebsauslösende Gene gesichert hatte.
       Dies gab dem Unternehmen bislang die Möglichkeit, Tests für die Gene mit
       den Abkürzungen BRCA1 und BRCA2 exklusiv zu vermarkten. Diese Gene können
       Brust- und Eierstockkrebs auslösen.
       
       Die Kläger warfen dem Unternehmen unter anderem vor, die mehrere tausend
       Dollar teuren Tests seien für viele Patienten unerschwinglich. Zudem
       blockiere die Patentierung der Gene deren Erforschung durch andere
       Unternehmen oder Institutionen.
       
       Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es Auswirkungen auch auf
       zahlreiche andere Bereiche der Gentechnik und der Medizin haben dürfte.
       Patente wurden unter anderem auch im Zusammenhang mit anderen
       Krebskrankheiten sowie Alzheimer angemeldet.
       
       13 Jun 2013
       
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