# taz.de -- Gutachten des EuGH: Okay für Fingerabdrücke im Pass
> Ein deutscher Bürger wollte seine Fingerabdrücke nicht im Reisepass
> speichern lassen. Laut Gutachten des Europäischen Gerichtshofs muss er
> das dulden.
IMG Bild: Sie wollen reisen? Dann bitte den Finger hier drauflegen
LUXEMBURG afp | Das Speichern biometrischer Daten in neuen Reisepässen
verstößt wohl nicht gegen europäisches Recht. Dies sei im Interesse der
Sicherheit gerechtfertigt, das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen
Daten werde daher nicht verletzt, erklärte der richterliche Rechtsgutachter
beim Europäische Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi, am Donnerstag in
Luxemburg.
Das abschließende Urteil wird voraussichtlich im Herbst verkündet. Der EuGH
ist dabei nicht an das Gutachten gebunden. Er folgt ihnen aber in den
allermeisten Fällen.
Nach einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 werden neue Reisepässe mit einem
möglichst datensicheren Chip versehen. Dort werden ein Foto und zwei
Fingerabdrücke gespeichert. Deutschland hat danach das Passgesetz
entsprechend angepasst.
Der Kläger beantragte 2007 bei der Stadt Bochum einen neuen Reisepass.
Dabei verweigerte er allerdings das Erfassen seiner Fingerabdrücke. Die
Stadt gab deshalb keinen neuen Pass aus. Die Klage des Mannes legte das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem EuGH vor.
Dort erklärte nun der so genannte Generalanwalt Mengozzi, das neue
Passrecht greife zwar in die Grundrechte der EU-Bürger ein. Dies sei aber
gerechtfertigt und verhältnismäßig. So würden in Dokumenten für Menschen
aus Nicht-EU-Ländern schon bisher Fingerabdrücke gespeichert.
## Alles gegen Missbrauch getan
Weiter heißt es, das Speichern eines biometrisch lesbaren Gesichtsbildes
werde im internationalen Luftverkehr verlangt. Die neu auf dem Chip der
Reisepässe gespeicherten Daten machten die Pässe sicherer gegen
Fälschungen, die betreffenden Personen seien eindeutiger identifizierbar.
Gleichzeitig habe der EU-Gesetzgeber alles getan, um dem Missbrauch der
Daten entgegenzuwirken.
In den kommenden Monaten muss nun die Richterbank des EuGH entscheiden, ob
sie diesem Votum folgt. Danach geht der Fall an das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen zurück.
13 Jun 2013
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