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       # taz.de -- Korruptionsbericht der Bundesregierung: Keinmal im Jahr drüber reden
       
       > Bei der Vermeidung von Korruption gehen deutsche Bundesbehörden
       > nachlässig vor. Ausgerechnet das Bundeskanzleramt hinkt hinterher.
       
   IMG Bild: Wenigstens bei den Fenstern wird für Transparenz gesorgt: Fensterputzer am Kanzleramt.
       
       BERLIN taz | Bei der Bekämpfung von Korruption gehen deutsche Behörden
       nachlässig vor. Das wird in einem nichtöffentlichen Bericht des
       Bundesinnenministeriums deutlich, der der taz vorliegt. Besonders
       auffällig: Ausgerechnet das Bundeskanzleramt hinkt bei der
       Korruptionsvermeidung hinterher.
       
       Im Jahresbericht 2011 werden die Maßnahmen von 22 Bundesbehörden zur
       Vorbeugung von Korruption aufgeführt. Darunter befinden sich etwa
       Bundesministerien, das Bundespräsidialamt, Bundestag, Bundesrat und das
       Bundesverfassungsgericht. Den Bericht muss das Innenministerium einmal
       jährlich erstellen und dem Bundestag vorlegen. Der Jahresbericht 2012 wurde
       noch nicht vorgelegt.
       
       Laut dem Bericht für 2011 wurden im Zuständigkeitsbereich sämtlicher
       Bundesbehörden nur 34 Ermittlungsverfahren gegen Bundesbedienstete
       eingeleitet. Besonders sticht dabei das Bundesarbeitsministerium heraus, in
       dessen nachgeordneten Bereichen 15 Verfahren eröffnet wurden. 9 Verfahren
       wurden im Verantwortungsbereich des Bundesfinanzministeriums eröffnet,
       jeweils 3 im Innen- und Verkehrsministerium.
       
       Bestandteil des Berichts ist auch eine grundlegende Erfassung der als
       besonders korruptionsgefährdet geltenden Arbeitsbereiche. Ausgerechnet das
       Bundeskanzleramt hinkt hier besonders hinterher. Es hatte bis Ende 2011
       auch nach sieben Jahren Berichtspflicht noch immer keine vollständige
       Erhebung der besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete vorgelegt.
       
       ## Kontakt unerwünscht
       
       Auch in einem anderen Bereich fällt die Regierungszentrale negativ auf: So
       hat es im Kanzleramt 2011 keinen einzigen Kontakt zwischen der hausinternen
       Ansprechperson für Korruptionsprävention und der Dienststellenleitung
       gegeben.
       
       Damit steht das Kanzleramt nicht allein da. Weder im Verbraucher- noch im
       Umwelt-, Entwicklungs- oder dem zuständigen Innenministerium gab es 2011
       Kontakte zwischen der Ministerialleitung und den zuständigen
       Ansprechpersonen in den Ministerien.
       
       Der Bericht lässt auch Schlüsse auf den Misserfolg korruptionsvorbeugender
       Maßnahmen zu. So ist etwa die vom Innenministerium berufene „Ombudsperson
       zur Korruptionsprävention“ im Jahr 2011 lediglich 50-mal überhaupt
       kontaktiert worden, meist telefonisch.
       
       ## Fürsorge gegenüber Mitarbeitern
       
       Dass die Hinweise so rar sind, könnte auch daran liegen, [1][dass das
       Bundesverwaltungsamt auf seiner Homepage zur Ombudsperson nicht gerade zur
       Kontaktaufnahme motiviert]. Dort wird betont, es sei eine
       „Selbstverständlichkeit der Fürsorge gegenüber unseren Mitarbeitern, dass
       wir im Falle von Denunziation Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen werden.“
       Und: „Auf den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung sei der guten
       Ordnung halber hingewiesen.“
       
       Im Jahresbericht 2011 heißt es diplomatisch, es bedürfe „noch weiterer
       Anstrengungen einiger oberster Bundesbehörden, um noch bestehende Lücken im
       Tabellenteil zu schließen.“
       
       Der Geschäftsführer von Transparency Deutschland, Christian Humborg,
       fordert einen offensiveren Umgang mit dem Thema: „Wenn es in einem
       Ministerium in einem ganzen Jahr zu keinem Kontakt zwischen der zuständigen
       Ansprechperson für Korruptionsprävention und der Leitung kommt, zeigt das,
       welch geringe Priorität dem Thema eingeräumt wird.“
       
       Auch sei nicht ersichtlich, weshalb die regelmäßigen Korruptionsberichte
       weiterhin nicht veröffentlicht würden. In den letzten Jahren war
       Transparency Deutschland stets die einzige Institution, [2][die Berichte
       eigenmächtig veröffentlichte]. Den Jahresbericht 2011 veröffentlicht die
       taz [3][in ihrem Hausblog].
       
       26 May 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.bva.bund.de/DE/Aufgaben/Beauftragte/Korruptionspraevention/Ombudsmann/node.html?__nnn=true
   DIR [2] http://www.transparency.de/Verwaltung.63.0.html
   DIR [3] http://blogs.taz.de/hausblog/2013/05/26/zur-einsicht-jahresbericht-korruptionspravention/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Martin Kaul
       
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