# taz.de -- Kommission „Rechtsterrorismus“: Nie wieder blind
> Experten der Bund-Länder-Kommission fordern mehr Kontrolle des
> Verfassungsschutzes. Auch soll die Bundesanwaltschaft gestärkt werden.
IMG Bild: In Zukunft wollen die deutschen Behörden besser hinschauen.
HANNOVER taz | Der Verfassungsschutz soll besser kontrolliert werden. Das
fordert die Bund-Länder-Kommission „Rechtsterrorismus“ in ihrem
Abschlussbericht. Die Experten schlagen die Einrichtung eines
verwaltungsinternen „Beauftragten zur Kontrolle des Verfassungsschutzes“ im
Bund und in allen Ländern vor.
Die Kommission war nach Bekanntwerden [1][der Mordserie der
NSU-Terrorgruppe] im Dezember 2011 von der Innenministerkonferenz
eingesetzt worden. Sie sollte Vorschläge zum Umbau der Sicherheitsbehörden
machen. Ihr gehörten der Hamburger Ex-Innensenator Heino Vahldieck (CDU),
der Ex-Innenminister von Rheinland-Pfalz Karl Peter Bruch (SPD),
Ex-Bundesanwalt Bruno Jost (Vorschlag der Grünen) und der Rechtsanwalt
Eckhart Müller (Vorschlag der FDP). Gestern stellten sie ihren
Abschlussbericht vor.
Darin wird eine Auflösung des Verfassungsschutzes ebenso abgelehnt wie
dessen Zentralisierung. Auch V-Leute sollen weiter eingesetzt werden.
Allerdings wird empfohlen, bundesweit einheitliche Standards für die
Auswahl, Führung und Abschaltung von V-Leuten einzuführen.
V-Leute sollen dabei keinen Freibrief zur Begehung von Straftaten erhalten.
Allerdings soll den Staatsanwaltschaften eine erleichterte Möglichkeit
gegeben werden, Ermittlungsverfahren gegen V-Leute einzustellen, wenn sie
sich „in Ausübung ihres Auftrags“ strafbar gemacht haben, wie Heino
Vahldieck sagte.
## „Trennungsgebot in den Köpfen“
Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz soll verbessert
werden. Es soll vor allem das „Trennungsgebot in den Köpfen“ fallen.
„Behördenegoismus und unreflektiertes Streben nach Geheimhaltung müssen
unter allen Umständen vermieden werden“, hieß es im Expertenbericht.
Große Hoffnungen werden auf den Generalbundesanwalt gesetzt. Er soll
künftig auch Ermittlungen jenseits des Staatsschutzes an sich ziehen
können, „wenn die Tat nach den Umständen geeignet ist, die öffentliche
Sicherheit oder den Rechtsfrieden in der Bundesrepublik Deutschland in
besonders erheblichem Maße zu beeinträchtigen“.
Bessere Zusammenarbeit hilft allerdings nichts, wenn keine einzige Behörde
eine Nazi-Mordserie als solche erkennt. Hierfür haben weder die Experten
noch die Innenminister eine Lösung, nur eine Hoffnung: „So eine Blindheit
wird es nie wieder geben“, sagte MV-Innenminister Lorenz Caffier (CDU).
23 May 2013
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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