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       # taz.de -- Funkenzellenabfrage in Dresden: „Handygate“ beschäftigt Karlsruhe
       
       > Die Datenabfrage bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo war inakzeptabel, sagen
       > sächsische Linken-Abgeordnete. Jetzt ist Karlsruhe gefragt.
       
   IMG Bild: Viele Daten bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo im Jahr 2011 landeten per Funkzellenabfrage bei den Ermittlern.
       
       DRESDEN taz | Mit der als „Handygate“ bekannt gewordenen Funkzellenabfrage
       bei den Dresdner Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 wird sich auch das
       Bundesverfassungsgericht befassen müssen. Die sächsischen
       Linken-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert legten jetzt
       Verfassungsbeschwerde ein.
       
       Sie beziehen sich damit auf den Teil der umfangreichen
       Telekommunikationsüberwachung am 19. Februar 2011, der um die
       Linken-Stadtzentrale „Haus der Begegnung“ stattfand. Den hatte das
       Landgericht Dresden Ende April für rechtmäßig erklärt, während es die
       Erhebung von mehr als 800.000 Verkehrsdaten in der Dresdner Südvorstadt
       verwarf.
       
       Dieses Urteil kam zustande, weil die richterliche Begründung für die
       Anordnung der Funkzellenabfrage Haus der Begegnung/Großenhainer Straße
       etwas umfangreicher ausfiel als jene für die Südvorstadt. Der Verdacht, in
       dieser Umgebung sei ein besonders gesuchtes Handy eines Gewalttäters aktiv,
       hatte auch zu der rechtswidrigen und völlig ergebnislosen Durchsuchung des
       Hauses der Begegnung am Abend des 19. Februar geführt.
       
       Wegen der erwarteten Zusammenstöße zwischen Gegendemonstranten, Nazis und
       der Polizei hatte die Staatsanwaltschaft Dresden für den Dresdner
       Zerstörungs-Gedenktag 2011 eine umfangreiche Überwachung des
       Mobilfunkverkehrs beantragt. Ein Ermittlungsrichter unterzeichnete damals
       einfach das vorformulierte Blatt. Auch taz-Journalisten waren von der
       Erfassung von über einer Million Datensätzen betroffen und hatten
       Beschwerde eingelegt. Auf weitere Beschwerden hin hatte das Amtsgericht
       Dresden im Mai 2012 die von ihm selbst angeordnete Funkzellenabfrage
       zunächst für rechtmäßig erklärt.
       
       ## Schwerwiegender Eingriff in Grundrechte
       
       Die beiden Abgeordneten wollen das in zweiter Instanz ergangene
       Landgerichtsurteil trotz eines Teilerfolgs auch aus prinzipiellen
       Erwägungen heraus nicht akzeptieren. Gerade bei dieser Funkzellenabfrage
       sei der Grundrechtseingriff besonders schwerwiegend, „weil hier massiv
       Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden sind“, erklärte Falk
       Neubert.
       
       Um die stark frequentierte Straße herum waren zwei Tage lang 81.229
       Verkehrsdaten und 35.748 Bestandsdaten gespeichert worden. „Es geht in
       Wahrheit um Ausforschung“, sagte ihr Anwalt André Schollbach, zugleich
       Vorsitzender der Linksfraktion im Dresdner Stadtrat. Die Überwachung sei
       völlig unverhältnismäßig gewesen.
       
       23 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Michael Bartsch
       
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