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       # taz.de -- Parteien zu Transplantationswartelisten: Manipulation künftig strafbar
       
       > Der Bundestag will das Transplantationsgesetz erneut ändern: Ärzte, die
       > bewusst gegen die Regeln der Organ-Warteliste verstoßen, werden bald
       > strenger verfolgt.
       
   IMG Bild: Spenderorgane sollen nur nach klaren und fairen Regeln verteilt werden.
       
       BERLIN taz | Den Betrügereien bei der Vergabe lebensrettender Organe an
       mehreren deutschen Unikliniken sollen nun doch mehr als symbolische
       Konsequenzen folgen. Wer die Warteliste für die Spenderorgane manipuliert,
       um die eigenen Patienten zu bevorzugen, macht sich künftig strafbar.
       
       Und die Richtlinien, nach denen Herzen, Lungen, Lebern, Nieren und
       Bauchspeicheldrüsen vergeben werden, muss die hierfür zuständige
       Bundesärztekammer sich demnächst vom Bundesgesundheitsministerium
       genehmigen lassen. Das sieht ein fraktionsübergreifender
       Entschließungsantrag vor, auf den sich Union, FDP, SPD, Grüne und Linke am
       Freitag einigten. In der kommenden Woche soll er offiziell verabschiedet
       werden.
       
       „Die entsprechenden Änderungen im Transplantationsgesetz werden noch in
       dieser Legislaturperiode in Kraft treten", sagte der grüne
       Bundestagsabgeordnete Harald Terpe der taz. „Um das zu ermöglichen, werden
       wir sie schnellstmöglich im Omnibusverfahren an ein anderes Gesetz
       anhängen", sagte er. Terpe zählt zu den maßgeblichen Verhandlungsführern in
       der Debatte um die Neuordnung des Organspende- und Transplantationswesens.
       
       In den letzten Monaten waren zahlreiche Verstöße gegen die
       Organvergabe-Regeln bekannt geworden. Unter Juristen ist jedoch umstritten,
       ob und wie diese Manipulationen nach geltendem Recht sanktioniert werden
       können; bayerische Staatsanwälte und Rechtswissenschaftler verschiedener
       Universitäten hatten zuletzt von einer „Strafbarkeitslücke" gesprochen.
       Diese soll die Änderung im Transplantationsgesetz nun schließen. „Wie hoch
       das Strafmaß sein wird, wird dann die richterliche Praxis zeigen", sagte
       Terpe. Die Fraktionen selbst wollten es nicht konkretisieren.
       
       ## Jährlicher Bericht zu Transplantationen
       
       Die Regelung, wonach die Bundesärztekammer künftig ihre Richtlinien vom
       Gesundheitsministerium genehmigen lassen müsse, solle für mehr Transparenz
       und Vertrauen sorgen, sagte Terpe. Bislang hatte die Kammer, die lediglich
       privaten Vereinsstatus besitzt, ihre Regeln mehr oder weniger nach
       Gutdünken und weitgehend selbst bestimmt. Daneben sieht die
       fraktionsübergreifende Einigung vor, dass die Bundesregierung während der
       nächsten drei Jahre dem Bundestag einen jährlichen Bericht zu den
       Transplantationen vorlegen muss.
       
       Nicht durchsetzen konnten sich Grüne und Linkspartei mit ihrer Forderung,
       die zentralen Akteure bei der Organspende und bei der Organvergabe, die
       Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Stiftung
       Eurotransplant, durch Änderungen ihrer Rechtsform besser kontrollierbar zu
       machen. Sowohl DSO als auch Eurotransplant sind privatrechtliche Stiftungen
       und können sich damit staatlicher Kontrolle praktisch komplett entziehen.
       Für Patienten sind ihre Entscheidungen vor Gerichten kaum einklagbar.
       
       Union, FDP und SPD sehen jedoch keinen Bedarf, die Stiftungen etwa in
       Körperschaften öffentlichen Rechts zu überführen. Immerhin soll es zu
       diesem Thema noch vor der Bundestagswahl im Herbst eine öffentliche
       Fachanhörung geben.
       
       18 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heike Haarhoff
       
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