# taz.de -- Abgeordnetengesetz in Bayern: Cousinen dürfen nicht
> Die Verwandtenaffäre hat das Ansehen des bayerischen Landtags deutlich
> beschädigt. Nun wird das Abgeordnetengesetz drastisch verschärft.
IMG Bild: Mag Bier und Familienangehörige: Freie Wähler-Chef Aiwanger.
MÜNCHEN dpa | Nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag soll das
neue Abgeordnetengesetz noch schärfer ausfallen als ursprünglich geplant.
Darauf verständigten sich die Spitzen von CSU, SPD, Grünen und FDP bei
einem Treffen im Münchner Maximilianeum am Mittwochabend.
Künftig sollen die Abgeordneten keine Familienmitglieder bis zum vierten
Verwandtschaftsgrad mehr anstellen dürfen – das betrifft Cousinen und
Vettern. Ursprünglich war nur ein Verbot bis zum dritten
Verwandtschaftsgrad geplant.
Allerdings ist es den insgesamt fünf Fraktionen nicht gelungen, in dieser
Frage mit einer Stimme zu sprechen. Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger geht
die neue Regelung zu weit. „Das wäre ein Riesenberufsverbot für sehr viele
Leute“, kritisierte er. Die ursprüngliche Hoffnung war, mit einer gemeinsam
Verabschiedung des Gesetzes an diesem Donnerstag das Ansehen des Landtags
wieder zu heben.
Auch in einem zweiten Punkt wird das neue Abgeordnetengesetz rigider als
geplant: Künftig dürfen die Abgeordneten nämlich auch bis zum dritten
Verwandtschaftsgrad keine Familienmitglieder anderer Abgeordneter mehr
anstellen.
## Lediglich zwei Verstöße
Insgesamt 79 Landtagsabgeordnete hatten seit dem Jahr 2000 Ehefrauen oder
Kinder als Bürohilfen angeheuert. Dies war nach bayerischem
Abgeordnetengesetz rechtens, hat aber trotzdem eine Welle der Empörung
ausgelöst. Nach jetzigem Kenntnisstand waren unter den 79 Abgeordneten nur
zwei, die möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben: der
frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid und Georg Winter, der frühere
Vorsitzende des Haushaltsausschusses.
Weiter diskutiert wird über die künftigen Regeln für die Veröffentlichung
von Nebeneinkünften. Einigkeit besteht darin, dass Verstöße gegen die
Veröffentlichungspflicht künftig hart bestraft werden können. Wenn ein
Abgeordneter falsche Angaben über die Höhe seiner Einkünfte macht, kann ihm
die Hälfte seiner jährlichen Diäten gestrichen werden. Diskutiert wird
noch, wie genau das Einkommen künftig offen gelegt werden muss.
16 May 2013
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