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       # taz.de -- Abgeordnetengesetz in Bayern: Cousinen dürfen nicht
       
       > Die Verwandtenaffäre hat das Ansehen des bayerischen Landtags deutlich
       > beschädigt. Nun wird das Abgeordnetengesetz drastisch verschärft.
       
   IMG Bild: Mag Bier und Familienangehörige: Freie Wähler-Chef Aiwanger.
       
       MÜNCHEN dpa | Nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag soll das
       neue Abgeordnetengesetz noch schärfer ausfallen als ursprünglich geplant.
       Darauf verständigten sich die Spitzen von CSU, SPD, Grünen und FDP bei
       einem Treffen im Münchner Maximilianeum am Mittwochabend.
       
       Künftig sollen die Abgeordneten keine Familienmitglieder bis zum vierten
       Verwandtschaftsgrad mehr anstellen dürfen – das betrifft Cousinen und
       Vettern. Ursprünglich war nur ein Verbot bis zum dritten
       Verwandtschaftsgrad geplant.
       
       Allerdings ist es den insgesamt fünf Fraktionen nicht gelungen, in dieser
       Frage mit einer Stimme zu sprechen. Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger geht
       die neue Regelung zu weit. „Das wäre ein Riesenberufsverbot für sehr viele
       Leute“, kritisierte er. Die ursprüngliche Hoffnung war, mit einer gemeinsam
       Verabschiedung des Gesetzes an diesem Donnerstag das Ansehen des Landtags
       wieder zu heben.
       
       Auch in einem zweiten Punkt wird das neue Abgeordnetengesetz rigider als
       geplant: Künftig dürfen die Abgeordneten nämlich auch bis zum dritten
       Verwandtschaftsgrad keine Familienmitglieder anderer Abgeordneter mehr
       anstellen.
       
       ## Lediglich zwei Verstöße
       
       Insgesamt 79 Landtagsabgeordnete hatten seit dem Jahr 2000 Ehefrauen oder
       Kinder als Bürohilfen angeheuert. Dies war nach bayerischem
       Abgeordnetengesetz rechtens, hat aber trotzdem eine Welle der Empörung
       ausgelöst. Nach jetzigem Kenntnisstand waren unter den 79 Abgeordneten nur
       zwei, die möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben: der
       frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid und Georg Winter, der frühere
       Vorsitzende des Haushaltsausschusses.
       
       Weiter diskutiert wird über die künftigen Regeln für die Veröffentlichung
       von Nebeneinkünften. Einigkeit besteht darin, dass Verstöße gegen die
       Veröffentlichungspflicht künftig hart bestraft werden können. Wenn ein
       Abgeordneter falsche Angaben über die Höhe seiner Einkünfte macht, kann ihm
       die Hälfte seiner jährlichen Diäten gestrichen werden. Diskutiert wird
       noch, wie genau das Einkommen künftig offen gelegt werden muss.
       
       16 May 2013
       
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