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       # taz.de -- Behördenzugriff auf Nutzerdaten: Beschwerde gegen Spitzelei
       
       > Gerade erst hat der Bundesrat die Neufassung des
       > Telekommunikationsgesetzes gebilligt, schon geht der Protest weiter.
       > Datenschützer wollen sich beschweren.
       
   IMG Bild: Verflixt! Hat da jemand meinen PIN ausgespäht?
       
       BERLIN dpa | Auch die Neufassung der gesetzlichen Grundlage für den Zugriff
       von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern wird das
       Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Zwei Datenschutzaktivisten der
       Piratenpartei kündigten am Dienstag eine entsprechende
       Verfassungsbeschwerde an. Zugleich luden sie alle Bürger ein, [1][sich
       dieser am Dienstag gestarteten Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen].
       
       Die am Freitag vergangener Woche auch vom Bundesrat gebilligte Neufassung
       des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stelle einen „verfassungswidrigen
       Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“ dar, erklärten der
       Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, Patrick
       Breyer, und die Themenbeauftragte der Partei für den Datenschutz, Katharina
       Nocun. „Wir fordern alle Bürger dazu auf, sich unserer
       Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen, mitzuzeichnen und so ein
       Zeichen für Grundrechte zu setzen“, hieß es in einer Pressemitteilung.
       
       Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste sollen im Zuge der
       sogenannten Bestandsdatenauskunft bei Ermittlungen Informationen zu Handy-
       und Internetnutzern abfragen können. Dazu gehören etwa Name und Adresse
       eines Handybesitzers. Das gilt bereits für Ordnungswidrigkeiten. In
       bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs)
       abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren
       Polizeigesetzen fest.
       
       Patrick Breyer und sein Bruder Jonas haben bei der Bestandsdatenauskunft
       schon einmal einen Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt. Die
       Richter ließen im Februar 2012 den Zugriff von Behörden auf Nutzerdaten zu,
       verlangten aber, dass die Regelungen genauer formuliert werden. Damit war
       die nun verabschiedete Neuregelung erst nötig geworden.
       
       7 May 2013
       
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