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       # taz.de -- Verwandtenaffäre in Bayern: Vorwurf der Scheinselbstständigkeit
       
       > Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid sieht sich mit dem Vorwurf
       > konfrontiert, seine Frau als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben.
       > Die Aufhebung der Immunität droht.
       
   IMG Bild: Das Ehepaar Schmid in bessern Zeiten.
       
       MÜNCHEN dpa | In der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags hat die
       Staatsanwaltschaft Augsburg die Aufhebung der Immunität von
       Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid beantragt. Das berichtet die Süddeutsche
       Zeitung.
       
       Die Ermittler nahmen dazu auf Anfrage nicht konkret Stellung: „Die
       Staatsanwaltschaft wird sich erst äußern, wenn sie eine abschließende
       Entscheidung getroffen hat“, sagte ein Sprecher der Behörde. Dabei geht es
       um den Vorwurf, dass Schmid seine Frau möglicherweise als
       Scheinselbstständige beschäftigt hat.
       
       Die Aufhebung der Immunität bedeutet allerdings nicht, dass gegen den
       schwäbischen CSU-Politiker bereits ermittelt würde – lediglich, dass die
       Ermittler die Vorwürfe genau prüfen.
       
       Schmid hatte seine Frau für Büroarbeiten als Subunternehmerin angestellt –
       der Politiker erteilte Aufträge, für die sie netto knapp 2300 Euro im Monat
       erhielt. Da Frau Schmid ausschließlich für ihren Mann arbeitete, steht nun
       der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.
       
       ## Verbotene Kinderarbeit
       
       Unter verstärkten Druck geriet ein weiterer schwäbischer CSU-Politiker: Das
       Landtagsamt bescheinigte dem Finanzpolitiker Georg Winter, dass das
       Anheuern seiner beiden damals 13 und 14 Jahre alten Kinder im Jahr 2000
       verbotene Kinderarbeit war. Nach der Kinderarbeitsschutzverordnung seien in
       diesem Alter bestimmte Tätigkeiten erlaubt, teilte der Landtag mit –
       Büroarbeit aber nicht.
       
       Winter war bereits als Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Landtags
       zurückgetreten. Er kündigte an, er werde die an seine Söhne gezahlten
       Gelder vollumfänglich an die Staatskasse zurücküberweisen. Damit ist er
       nach fünf Kabinettsmitgliedern der erste einfache Abgeordnete, der zahlen
       will.
       
       Winter wehrt sich aber nach wie vor gegen die Vorwürfe: Nach zwei
       Fachgutachten sei die Beschäftigung zulässig gewesen. Er hatte im Jahr 2000
       ein rechtliches Schlupfloch genutzt: Kurz bevor die Beschäftigung von
       Familienmitgliedern ersten Grades verboten wurde, heuerte er seine Söhne
       an.
       
       7 May 2013
       
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