# taz.de -- Verwandtenaffäre in Bayern: Vorwurf der Scheinselbstständigkeit
> Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid sieht sich mit dem Vorwurf
> konfrontiert, seine Frau als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben.
> Die Aufhebung der Immunität droht.
IMG Bild: Das Ehepaar Schmid in bessern Zeiten.
MÜNCHEN dpa | In der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags hat die
Staatsanwaltschaft Augsburg die Aufhebung der Immunität von
Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid beantragt. Das berichtet die Süddeutsche
Zeitung.
Die Ermittler nahmen dazu auf Anfrage nicht konkret Stellung: „Die
Staatsanwaltschaft wird sich erst äußern, wenn sie eine abschließende
Entscheidung getroffen hat“, sagte ein Sprecher der Behörde. Dabei geht es
um den Vorwurf, dass Schmid seine Frau möglicherweise als
Scheinselbstständige beschäftigt hat.
Die Aufhebung der Immunität bedeutet allerdings nicht, dass gegen den
schwäbischen CSU-Politiker bereits ermittelt würde – lediglich, dass die
Ermittler die Vorwürfe genau prüfen.
Schmid hatte seine Frau für Büroarbeiten als Subunternehmerin angestellt –
der Politiker erteilte Aufträge, für die sie netto knapp 2300 Euro im Monat
erhielt. Da Frau Schmid ausschließlich für ihren Mann arbeitete, steht nun
der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.
## Verbotene Kinderarbeit
Unter verstärkten Druck geriet ein weiterer schwäbischer CSU-Politiker: Das
Landtagsamt bescheinigte dem Finanzpolitiker Georg Winter, dass das
Anheuern seiner beiden damals 13 und 14 Jahre alten Kinder im Jahr 2000
verbotene Kinderarbeit war. Nach der Kinderarbeitsschutzverordnung seien in
diesem Alter bestimmte Tätigkeiten erlaubt, teilte der Landtag mit –
Büroarbeit aber nicht.
Winter war bereits als Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Landtags
zurückgetreten. Er kündigte an, er werde die an seine Söhne gezahlten
Gelder vollumfänglich an die Staatskasse zurücküberweisen. Damit ist er
nach fünf Kabinettsmitgliedern der erste einfache Abgeordnete, der zahlen
will.
Winter wehrt sich aber nach wie vor gegen die Vorwürfe: Nach zwei
Fachgutachten sei die Beschäftigung zulässig gewesen. Er hatte im Jahr 2000
ein rechtliches Schlupfloch genutzt: Kurz bevor die Beschäftigung von
Familienmitgliedern ersten Grades verboten wurde, heuerte er seine Söhne
an.
7 May 2013
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