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       # taz.de -- Ablehnung des Eilantrags: NSU-Prozess ohne Video
       
       > Der Eilantrag zur Videoübertragung des NSU-Prozesses wurde vom
       > Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Pressefreiheit gibt keinen
       > Anspruch auf Prozessteilhabe.
       
   IMG Bild: Das Verfassungsgericht habe nicht zu überprüfen, ob die „beste Verteilmodalität“ gewählt wurde, sagt es selbst.
       
       KARLSRUHE/BERLIN Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ordnet keine
       Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen anderen Gerichtssaal an. Am
       späten Mittwochnachmittag wurde ein entsprechender Eilantrag abgelehnt.
       
       Geklagt hatte Ernst Fricke, ein Rechtsanwalt und Hochschullehrer, der für
       die Landshuter Rundschau berichten wollte. Ihm müsse entweder ein Platz im
       Gerichtssaal eingeräumt werden, forderte Fricke, oder in einem Nebenraum,
       in den das Geschehen übertragen wird.
       
       Doch das Verfassungsgericht lehnte den Antrag nun ab. „Ein Anspruch auf
       Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal des Gerichts
       lässt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz nicht herleiten“, heißt es
       in dem Beschluss. Mit anderen Worten: Die Pressefreiheit gibt keinen
       Anspruch auf Teilhabe am NSU-Prozess.
       
       Auch gegen das vom Oberlandesgericht München gewählte Losverfahren hat
       Karlsruhe keine Bedenken. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze habe der
       Vorsitzende Richter einen „erheblichen Ermessensspielraum“. Das
       Verfassungsgericht habe nicht zu überprüfen, ob die „beste
       Verteilmodalität“ gewählt wurde.
       
       ## Der Antrag des freien Journalisten
       
       Noch nicht entschieden hat Karlsruhe über den Antrag des freien
       Journalisten Martin Lejeune. Er hatte beim ersten Akkreditierungsverfahren
       im März einen sicheren Platz im NSU-Prozess ergattert, verlor diesen aber
       wieder, weil er letzte Woche nicht ausgelost wurde.
       
       Die taz behält sich weiterhin vor, gegen die Platzvergabe beim Münchner
       NSU-Prozess zu klagen. Gleichzeitig bemühe man sich, eine andere Lösung zu
       finden, um die Berichterstattung zu gewährleisten, so
       [1][taz-Chefredakteurin] Ines Pohl.
       
       Das Münchner OLG räumte derweil für die Auslosung am Montag Fehler ein und
       kündigte die Nachauslosung eines Sitzplatzes an. Der Prozess soll am Montag
       beginnen.
       
       1 May 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://blogs.taz.de/hausblog/2013/05/01/presseplatze-beim-nsu-prozess-warum-wir-notfalls-klagen/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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