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       # taz.de -- Kommentar Gendiagnostik: Blauäugig bei Bluttests
       
       > Alle Experten im Ethikrat heißen die Menschenrechte gut. Bei den
       > Anwendungsgebieten der Gendiagnostik werden die Unterschiede sichtbar.
       
       Es sind immer wieder große Worte, wenn es um Regelungen für die
       Gendiagnostik geht: „Selbstbestimmungsrecht“, „Verbot der genetischen
       Diskriminierung“, „Recht auf Nichtwissen“, „Recht auf Wissen“.
       
       Wohl alle 26 Experten im Deutschen Ethikrat würden diese Menschenrechte
       gutheißen. Wenn es aber bei den einzelnen Anwendungsgebieten der
       Gendiagnostik konkreter werden soll, werden auch im Ethikrat nicht
       überbrückbare Gräben sichtbar.
       
       Das wird vor allem bei den sogenannten pränatalen Bluttests deutlich, bei
       denen das mütterliche Blut auf Hinweise untersucht wird, ob beim Kind eine
       Chromosomenanomalie vorliegt. Anfänglich konnte mit diesem Test nur nach
       einer Trisomie 21 gefahndet werden. Mittlerweile sind es schon fünf
       verschiedene Anomalien.
       
       Künftig werden es noch mehr nachweisbare Eigenschaften sein, die im
       mütterlichen Blut ablesbar sind. Ein Teil des Ethikrates möchte diese Tests
       einschränken. Zum Beispiel auf schwere Krankheiten.
       
       Andere Ethikräte sprechen sich dagegen aus; sie wollen sogar noch eine
       Ausweitung. Mit Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren
       möchten sie, dass künftig auch nach Erbeigenschaften geschaut werden darf,
       die für Krankheiten verantwortlich gemacht werden, die erst im
       Erwachsenenalter auftreten. Für diese Ethikräte haben andere Rechte wie das
       Recht des Kindes auf Nichtwissen hinter dem Selbstbestimmungsrecht der
       Schwangeren zurückzutreten.
       
       In der Praxis geht es noch darüber hinaus. Für die allermeisten
       Schwangerschaften wird ein solcher Befund das Ende durch Abtreibung
       bedeuten. Eine derart freizügige Regelung würde zum Beispiel aber auch
       ermöglichen, nur Kinder mit einer erwünschten Augenfarbe auszutragen – alle
       anderen kommen in den Ausschuss.
       
       2 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Wolfgang Löhr
       
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