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       # taz.de -- Kommentar EGMR-Urteil zu Timoschenko: Die Willkür ist jetzt aktenkundig
       
       > Das Urteil des Straßburger Gerichts stellt fest, dass Ukraines Justiz
       > nicht unabhängig ist. Kommt es nicht zur Freilassung Timoschenkos, muss
       > die EU reagieren.
       
   IMG Bild: Timoschenko-Anhängerin mit dem Konterfei der Politikerin bei einer Soli-Demo im März in Kiew.
       
       Ein Sieg auf der ganzen Linie ist der Urteilsspruch des Europäischen
       Gerichtshofes für Menschenrechte für Julia Timoschenko ganz sicher nicht.
       Dabei geht es nicht in erster Linie um diejenigen Beschwerdepunkte, wie
       Mißhandlung in der Haft, mit denen die ukrainische Oppositionspolitikerin
       in Straßburg keinen Erfolg hatte.
       
       Vor allem geht es um die juristische Feststellung, dass der gesamte Prozess
       eindeutig politisch motiviert gewesen sei. Dies ist beim besten Willen
       nicht aus dem Urteil herauszulesen. Deshalb sollten sich alle diejenigen,
       die jetzt die sofortige Freilassung der „politischen Gefangenen“
       Timoschenko fordern und sich dabei auf den jüngsten Urteilsspruch aus
       Straßburg beziehen wollen, lieber in vornehmer Zurückhaltung üben.
       
       Dennoch ist die Gerichtsentscheidung auch eine Genugtuung - nicht nur für
       Timoschenko, sondern für alle Menschen in der Ukraine. Einmal mehr ist
       jetzt aktenkundig - und das von höchster Stelle -, dass von einem
       Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz in der Ukraine keine Rede sein
       kann, sondern Gesetzlosigkeit und Willkür herrschen sowie Menschenrechte
       verletzt werden.
       
       Die entscheidende Frage ist jetzt, wie die ukrainische Regierung und dabei
       vor allem Staatspräsident Wiktor Janukowitsch auf das Urteil reagieren
       werden. Übt sich Janukowitsch in Ignoranz, so wie Russlands Staatschef
       Wladimir Putin das kaltschnäuzig mit Entscheidungen aus Straßburg tut? Oder
       erkennt er an, dass im Fall Timoschenko fundamentale Rechte verletzt
       wurden, was eine unverzügliche Freilassung zur Folge haben müßte?
       
       Anders als im Fall des ehemaligen Innenministers Juri Lutzenko, der
       unlängst begnadigt und aus der Haft entlassen wurde, lehnt Janukowitsch
       bisher eine Freilassung Timoschenkos strikt ab. Bleibt er dabei, so ist das
       nichts anderes als eine klare Absage an wirkliche Reformen und
       demokratische Werte. Brüssel, das immer noch ein Assoziierungsabkommmen mit
       Kiew in der Schublade liegen hat, sollte dieses unmissverständliche Signal
       zu deuten wissen.
       
       30 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Oertel
       
       ## TAGS
       
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