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       # taz.de -- Beschluss im Bundestag: Mehr Rechte für biologische Väter
       
       > Jetzt dürfen auch Männer Kinder sehen, die sie zwar gezeugt haben, die
       > aber ein anderer Mann großzieht. Das hat der Bundestag beschlossen.
       
   IMG Bild: Auch gegen den Willen der Mutter können Männer einen Vaterschaftstest durchsetzen.
       
       BERLIN taz | Erneut erhalten Väter mehr Rechte an ihren Kindern. Der
       Bundestag hat in der Nacht zu Freitag einstimmig beschlossen, dass
       biologische, nicht rechtliche Väter jetzt ein Umgangs- und Auskunftsrecht
       für ihre Kinder bekommen.
       
       Das heißt: Männer, die ein Kind zwar gezeugt haben, aber rechtlich nicht
       der Vater des Kindes sind, weil die Mutter beispielsweise mit einem anderen
       Mann verheiratet ist, können jetzt Umgang mit dem Kind haben - auch gegen
       den Willen der Mutter und den rechtlichen Vater.
       
       Bislang war das nicht möglich. Mit einer Ausnahme: Wenn der leibliche Vater
       bereits eine enge Bindung zum Kind hatte. Das war beispielsweise schwierig,
       wenn die Mutter aus Rücksicht auf die Familie den Kontakt des „echten“
       Vaters zum Kind verwehrt hatte.
       
       Das neue Recht stärkt auch die Situation von Männern, die zum Zeitpunkt der
       Schwangerschaft der Frau und der Geburt des Kindes nicht wussten, dass sie
       Vater geworden sind. Voraussetzung für den Umgang mit dem Kind und das
       Recht aus Auskunft über seine Lebensverhältnisse ist aber, dass das
       Kindeswohl durch den „zweiten“ Vater nicht gefährdet ist.
       
       Darüber, was gut oder schlecht für ein Kind ist, gehen die Meinungen
       bekanntermaßen auseinander. Im Zweifelsfall muss das ein Gericht prüfen.
       Darüber hinaus muss, will ein Mann den Umgang durchsetzen, die biologische
       Vaterschaft eindeutig geklärt sein. Gibt es daran Zweifel, können Männer
       einen Vaterschaftstest verlangen - seit der Änderung des Kindeschaftsrechts
       2008 auch gegen den Willen der Mutter.
       
       Der jetzige Entscheidung in Deutschland war nötig geworden, weil der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in mehreren
       Urteilen entschieden hatte, die Väterrechte zu stärken. Das Gesetz muss
       noch vom Bundesrat beschlossen werden und kann danach in Kraft treten.
       
       26 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
   DIR Simone Schmollack
       
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