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       # taz.de -- Beschneidung von Mädchen: Straftat Genitalverstümmelung
       
       > Die Idee ist nicht neu, die Erfolgsaussicht jedoch besser: Siegfried
       > Kauder (CDU) fordert einen Straftatbestand für „weibliche
       > Genitalverstümmelung“.
       
   IMG Bild: Siegfried Kauder (CDU) möchte entschiedener gegen Genitalverstümmelung in Deutschland vorgehen.
       
       BERLIN taz | Selten kommen Politiker in Regierungsveranwortung und
       Menschenrechtsaktivisten auf einen gemeinsamen Nenner. Doch beim Thema
       Genitalverstümmelung von Mädchen scheint es nach jahrelangen und
       folgenlosen Forderungen von Seiten der NGOs und Opposition eine Ausnahme zu
       geben.
       
       Am Freitag veranstalteten Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des
       Rechtsausschusses im Bundestag, und Irmingard Schewe-Gerigk,
       Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes eine
       gemeinsame Pressekonferenz. Konkret ging es darum, Genitalverstümmelung als
       eigenen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch einzuführen – eine
       Forderung, die Terres des Femmes erstmals im Jahr 1997 im Deutschen
       Bundestag vortrug.
       
       Nun kündigte Kauder an: „Wir werden noch in dieser Legislaturperiode einen
       Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen. Der Staat muss endlich
       eingreifen.“ Bislang fällt Genitalverletzung in Deutschland unter
       gefährliche Körperverletzung, welche mit einem halben bis zu zehn Jahren
       Gefängnisstrafe geanhdet werden kann. Ein eigener Straftatbestand im
       Gesetzbuch würde mehr Rechtsklarheit schaffen und eine Mindeststrafe von
       drei Jahren beeinhalten.
       
       „Eine solche Rechtsänderung ist nicht nur ein symbolisches Zeichen, sondern
       es würde auch abschrecken“, sagt Schewe-Gerigk. Sie begrüßt den Vorschlag
       Kauders und zeigt sich zuversichtlich, dass ein solcher Gesetzesentwurf
       diesmal auch mehrheitsfähig sein wird. Bereits 2010 hatte es einen
       entsprechenden Gesetzeswurf vom Bundesrat gegeben. Ein zweiter wurde 2011
       von Bündnis 90/ Die Grünen eingebracht. Beide Gesetzesinitiativen blieben
       erfolglos.
       
       ## Kein afrikanisches Problem
       
       „Die Zeit ist nun reif. Denn Genitalverstümmelung ist kein afrikanisches
       Problem“, sagt Schewe-Gerigk. Nach Angaben von Terres des Femmes sind
       20.000 Mädchen und Frauen in Deutschland von weiblicher
       Genitalverstümmelung betroffen und 6.000 gefährdet. Um diese hier schützen
       zu können, sei es wichtig Genitalverstümmelung auch in den Katalog der
       Auslandstaten aufzunehmen.
       
       Dies sei erforderlich, um auch Mädchen in Deutschland ohne deutsche
       Staatsangehörigkeit schützen zu können. Damit könnten sogenannte
       „Ferienbeschneidungen“, also im Ausland vorgenommene Beschneidungen, auch
       in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
       
       Über die Mehrheitsfähigkeit des neuen Gesetzesentwurf möchte Kauder nicht
       spekulieren, doch eines sei bereits klar: „Genitalverstümmelung als
       Auslandstat aufzunehmen, darüber herrscht in der Fraktion Konsens.“
       
       Dennoch müssten noch viele rechtliche Fragen geklärt werden, beispielsweise
       wer letztlich zur Rechenschaft gezogen werden kann. „Wir wollen nicht die
       Eltern ins Gefängnis bringen, sondern diejenigen, die eine weibliche
       Beschneidung vornehmen“, so Kauder.
       
       26 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jasmin Kalarickal
       
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