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       # taz.de -- Filesharing und Musikdownloads: Windige Anwälte
       
       > Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ setzt sich für die Urheberrechte
       > von Musikern ein. Im Netz wird sie als Helferin von Abmahnanwälten
       > kritisiert.
       
   IMG Bild: Umstrittener Entwurf: Ein neues Gesetz soll Verbraucher vor der Abmahnindustrie schützen
       
       Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ hat am Mittwoch gemeinsam mit der
       Mädchenband „Tote Crackhuren im Kofferraum“ (TCHIK) vor dem Bundestag einen
       Flashmob veranstaltet. Das Bündnis will KünstlerInnen in der Debatte über
       die Reform des Urheberrechts eine Stimme geben, Unterstützer ist unter
       anderem auch Sven Regener.
       
       Anlass ist das geplante „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das
       eine Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen nach Meinung des Bündnisses
       gerade erschwere. „Abmahnungen werden kompliziert“, sagt Dirk Wilberg von
       Community Promotion, der die Initiative gegründet hat. „Endlich hatten die
       Leute kapiert, dass Filesharing und Downloads einen Beigeschmack haben und
       nun spricht sich wieder rum, dass Missbrauch in Ordnung ist.“
       
       Zentraler Streitpunkt des Gesetzentwurfes ist, dass die Abmahnungen bei
       Erstverstoß gegen das Urheberrecht auf einen Streitwert von 1.000 Euro
       beschränkt werden sollen – die Summe wird so pauschal niedrig festgelegt.
       Damit sinken die zu erhebenden Anwaltsgebühren automatisch auf höchstens
       155,30 Euro. Das Gesetz soll Verbraucher vor einer Abmahnindustrie
       schützen.
       
       ## „Ihr seid sowas von draußen"
       
       Im Netz wurde Don’t Fuck With Music bereits vielfach angegangen, die Macher
       als Lobbyisten windiger Anwälte bezeichnet. Die Initiative soll
       eingeschüchtert werden. „Ihr seid sowas von draußen, niemand wird mehr eure
       Musik hören“, droht ein User auf Facebook. „Die Gegenseite argumentiert mit
       Halbwissen“, sagt Archi Alert, Manager der TCHIK. „Uns geht es um
       Grundsätzliches.“ Der Staat habe die Verantwortung für die Rechte von
       Musikern wahrzunehmen und könne nicht sagen: „Denkt euch selbst neue
       Geschäftsmodelle aus.“
       
       Alert weist darauf hin, dass TCHIK etwa untersagt haben, Hörer wegen
       Filesharing mit ihrer Musik abzumahnen – jede Band könne das verfügen. „Es
       steht nicht in unserem Interesse, dass unseriöse Anwälte Geld mit
       Abmahnungen machen“, sagt Wilberg. Man wolle alternative Modelle
       diskutieren. Aber es sei ein Skandal, wenn Musiker Angst haben, ihre
       Meinung zu äußern. Eingriffe ins Urheberrecht und in das
       Gerichtskostengesetz (darunter fällt der Streitwert) sieht die
       Regierungskoalition als notwendig an: „Damit schieben wir dem ,Abmahn-Wahn‘
       einen Riegel vor“, sagt Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU).
       
       In einer Pressemitteilung des Justizministeriums wird man im Hinblick auf
       sogenannte Massenabmahnungen deutlicher: „Das geltende Urheberrecht hat
       seine Wirkung verfehlt!“ Es wird Zeit, um in einen seriöseren Dialog zu
       treten.
       
       25 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jens Uthoff
       
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