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       # taz.de -- Beschluss des Landgerichts Dresden: Handygate war illegal
       
       > Schlappe für die Sächsische Justiz: In letzter Instanz hat das
       > Landgericht Dresden das massenhafte Sammeln von Handydaten für
       > rechtswidrig erklärt.
       
   IMG Bild: Illegale Aktion: Bei Anti-Nazi-Protesten in Dresden hatte die Polizei hunderttausende Handydaten gesammelt.
       
       Über zwei Jahre sind vergangen, seit die Polizei in der Dresdner Innenstadt
       am Rande einer Antinazidemo hunderttausende Handydaten gesammelt hat. Es
       folgte bundesweite Empörung, Debatten im Bundestag und etliche Verfahren
       gegen diese Maßnahme. Jetzt wurde erstmals gerichtlich bestätigt, dass die
       damalige Funkzellenabfrage, die als Handygate bekannt und [1][von der taz
       im Sommer 2011 aufgedeckt] wurde, illegal war.
       
       Das Landgericht Dresden hat jetzt festgestellt, dass der Beschluss des
       Amtsgerichts Dresden vom 25. Februar 2011 rechtswidrig war. „Die aufgrund
       dieses Beschlusses erhobenen Daten sind zu löschen“, so die Richter.
       
       Dem Beschluss liegt eine Beschwerde des Landtagsabgeordneten Falk Neubert
       zugrunde, der bei der Demo im Februar 2011 ebenfalls vor Ort war. Er ging
       gegen die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gerichtlich vor, stellte
       zunächst beim Amtsgericht Dresden einen Antrag, diese für rechtwidrig zu
       erklären. Vergangenen Sommer wurde dieser abgelehnt. Neuberts Anwalt André
       Schollbach ging in die nächste Instanz und drängte auf eilige Behandlung.
       Jetzt hat sein Mandant Recht bekommen. Die Entscheidung ist nicht mehr
       anfechtbar und somit rechtskräftig.
       
       Neubert zeigte sich erfreut darüber. „Dieses Gerichtsurteil muss nun zu
       einem Umdenken der sächsischen Regierungspolitik führen“, [2][erklärte er
       am Dienstagabend]. Schließlich ginge es bei der Maßnahme um „Eingriffe in
       demokratische Grundrechte.“ Er forderte die Behörden auf, die illegal
       gesammelten Daten unverzüglich zu löschen.
       
       Der Beschluss des Landgerichts Dresden bezieht sich nur auf eine bestimmte
       Funkzellenabfrage, bei der am 13. Februar in der Dresdner Südvorstadt über
       800.000 Handyverkehrsdaten gesammelt wurden. Auch sagt er nichts über die
       prinzipielle Rechtsmäßigkeit von derartigen Ermittlungsmaßnahmen aus.
       
       Die Richter kritisierten im konkreten Fall, dass der Beschluss eklatante
       Mängel aufgewiesen hatte, das Amtsgericht also damals nicht ausreichend
       begründet hatte, weshalb am 19. Februar 2011 von 7 bis 19 Uhr fast in der
       gesamten Dresdner Innenstadt alle Handyverkehrsdaten, also Nummern,
       Standort und Handyverbindungen, erhoben wurden. Die Ermittler wollten
       damals Straftaten aufdecken. Bisher wurden die Handydaten von damals aber
       in keinem Verfahren genutzt.
       
       Gegen die Maßnahme sind dutzende Beschwerden beim Dresdner Amtsgericht
       eingegangen. Doch die [3][Richter ließen die Betroffenen stets abblitzen],
       erklärten die Maßnahme – die von ihnen selbst damals abgesegnet wurde –
       stets als rechtmäßig. Mit dem jetzigen Urteil ist dies hinfällig.
       
       23 Apr 2013
       
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