# taz.de -- Beschluss des Landgerichts Dresden: Handygate war illegal
> Schlappe für die Sächsische Justiz: In letzter Instanz hat das
> Landgericht Dresden das massenhafte Sammeln von Handydaten für
> rechtswidrig erklärt.
IMG Bild: Illegale Aktion: Bei Anti-Nazi-Protesten in Dresden hatte die Polizei hunderttausende Handydaten gesammelt.
Über zwei Jahre sind vergangen, seit die Polizei in der Dresdner Innenstadt
am Rande einer Antinazidemo hunderttausende Handydaten gesammelt hat. Es
folgte bundesweite Empörung, Debatten im Bundestag und etliche Verfahren
gegen diese Maßnahme. Jetzt wurde erstmals gerichtlich bestätigt, dass die
damalige Funkzellenabfrage, die als Handygate bekannt und [1][von der taz
im Sommer 2011 aufgedeckt] wurde, illegal war.
Das Landgericht Dresden hat jetzt festgestellt, dass der Beschluss des
Amtsgerichts Dresden vom 25. Februar 2011 rechtswidrig war. „Die aufgrund
dieses Beschlusses erhobenen Daten sind zu löschen“, so die Richter.
Dem Beschluss liegt eine Beschwerde des Landtagsabgeordneten Falk Neubert
zugrunde, der bei der Demo im Februar 2011 ebenfalls vor Ort war. Er ging
gegen die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gerichtlich vor, stellte
zunächst beim Amtsgericht Dresden einen Antrag, diese für rechtwidrig zu
erklären. Vergangenen Sommer wurde dieser abgelehnt. Neuberts Anwalt André
Schollbach ging in die nächste Instanz und drängte auf eilige Behandlung.
Jetzt hat sein Mandant Recht bekommen. Die Entscheidung ist nicht mehr
anfechtbar und somit rechtskräftig.
Neubert zeigte sich erfreut darüber. „Dieses Gerichtsurteil muss nun zu
einem Umdenken der sächsischen Regierungspolitik führen“, [2][erklärte er
am Dienstagabend]. Schließlich ginge es bei der Maßnahme um „Eingriffe in
demokratische Grundrechte.“ Er forderte die Behörden auf, die illegal
gesammelten Daten unverzüglich zu löschen.
Der Beschluss des Landgerichts Dresden bezieht sich nur auf eine bestimmte
Funkzellenabfrage, bei der am 13. Februar in der Dresdner Südvorstadt über
800.000 Handyverkehrsdaten gesammelt wurden. Auch sagt er nichts über die
prinzipielle Rechtsmäßigkeit von derartigen Ermittlungsmaßnahmen aus.
Die Richter kritisierten im konkreten Fall, dass der Beschluss eklatante
Mängel aufgewiesen hatte, das Amtsgericht also damals nicht ausreichend
begründet hatte, weshalb am 19. Februar 2011 von 7 bis 19 Uhr fast in der
gesamten Dresdner Innenstadt alle Handyverkehrsdaten, also Nummern,
Standort und Handyverbindungen, erhoben wurden. Die Ermittler wollten
damals Straftaten aufdecken. Bisher wurden die Handydaten von damals aber
in keinem Verfahren genutzt.
Gegen die Maßnahme sind dutzende Beschwerden beim Dresdner Amtsgericht
eingegangen. Doch die [3][Richter ließen die Betroffenen stets abblitzen],
erklärten die Maßnahme – die von ihnen selbst damals abgesegnet wurde –
stets als rechtmäßig. Mit dem jetzigen Urteil ist dies hinfällig.
23 Apr 2013
## LINKS
DIR [1] /!72708/
DIR [2] http://www.linksfraktionsachsen.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=2577&teaserId=6
DIR [3] /Handyueberwachung-in-Dresden/!114387/
## AUTOREN
DIR Paul Wrusch
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