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       # taz.de -- Bau von Windkraftanlagen: Weniger Ausgleich für Natureingriffe
       
       > Einheitliche Regeln sollen den Bau von Windanlagen billiger und einfacher
       > machen. Der Natuschutzbund kritisiert die geplante Verordnung.
       
   IMG Bild: Fehlersuche: Wo ist der Eingriff ins Landschaftsbild?
       
       BERLIN taz | Wer durch ein Bauvorhaben die Natur beeinträchtigt, muss in
       Deutschland einen Ausgleich schaffen. Dazu können entweder an anderer
       Stelle Ökosysteme verbessert werden, etwa durch neu gepflanzte Bäume oder
       Renaturierung von Ackerflächen. Wenn das nicht möglich ist, kann
       stattdessen Geld an die Naturschutzbehörde gezahlt werden.
       
       Bisher gelten dafür in jedem Bundesland andere Regeln. Mit einer
       Verordnung, die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wird, sollen
       sie nun bundesweit vereinheitlicht werden.
       
       Nach Ansicht von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) ist die neue
       Regelung ein großer Fortschritt. „Sie bringt die Anliegen von Energiewende
       und Naturschutz erstmals unter einen Hut“, sagte er der taz. Der
       [1][Naturschutzbund] (Nabu) kritisierte hingegen, dass die Verordnung
       Naturschutzvorgaben teilweise aufweiche.
       
       In der Begründung für die neue Verordnung, die der taz vorliegt, schreibt
       das Umweltministerium, Bauvorhaben würden dadurch vor allem „transparenter
       und effektiver“. Allerdings wird eingeräumt, dass die
       Naturschutzanforderungen eher sinken: Der Kompensationsbedarf würde „bei
       überschlägiger Betrachtung im Vergleich zur gegenwärtigen Praxis in den
       Ländern im unteren Mittelfeld liegen“, heißt es.
       
       Einfacher und preiswerter soll vor allem [2][der Bau von Strommasten und
       Windrädern] werden: Für den damit einhergehenden Eingriff ins
       Landschaftsbild ist künftig ausschließlich ein finanzieller Ausgleich
       vorgesehen. Für ein 200 Meter hohes Windrad werden – je nach
       Schutzwürdigkeit der Landschaft – 20.000 bis 160.000 Euro fällig. Bisher
       reichte die Spanne in den Ländern von 20.000 bis 240.000 Euro; zusätzlich
       waren teilweise ausgleichende Landschaftsmaßnahmen nötig.
       
       ## Schwaches Schutzniveau
       
       Während der Bundesverband Windenergie die Vereinheitlichung und
       Erleichterung „grundsätzlich positiv“ sieht, wie Sprecher Matthias
       Hochstätter der taz sagte, gibt es vom Nabu deutliche Kritik an der neuen
       Verordnung. „Die Energiewende darf nicht einseitig auf dem Rücken der Natur
       ausgetragen werden“, sagte Naturschutz-Referent Till Hopf.
       
       Die Verordnung habe ein zu schwaches Schutzniveau und zu große
       Interpretationsspielräume; darum seien „substanzielle Nachbesserungen“
       nötig. Für die könnte der rot-grün dominierte Bundesrat sorgen. Dieser muss
       der Verordnung noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.
       
       23 Apr 2013
       
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