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       # taz.de -- Urheberrecht und Video-Einbettung: Die neue Abmahnchance?
       
       > In Webseiten eingebundene Onlinevideos könnten nach Einschätzung des
       > Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Die Folgen für Nutzer sind
       > umstritten.
       
   IMG Bild: „Ihr könnt uns unsere Katzenvideos nicht nehmen!“ – Daniel Decker von kotzendes-einhorn.de.
       
       Wasserfilterhersteller A bettet einen Film seines Konkurrenten B über
       Wasserverschmutzung auf seine Homepage ein. Das Video war auf Youtube zu
       finden und die Einbett-Funktion war aktiviert. Hochgeladen hat das Video
       jedoch ein anderer. Hersteller B klagte Hersteller A wegen
       Urheberrechtsverletzung an und gewinnt vor dem Landesgericht im Jahr 2011.
       
       Anstatt die 1000 Euro Strafe zu zahlen, geht Wasserfilterhersteller A in
       Revision und gewinnt vor dem OLG München im Februar. Das Gericht
       entscheidet, dass sich das eingebundene Video nicht in der Zugriffssphäre
       des Angeklagten befinde. Eine weitere Entscheidung soll nun am 16. Mai vom
       Bundesgerichtshof verkündet werden. Und diese könnte auch für private
       Blogger und Facebook-User weitreichende Folgen haben.
       
       „Für Blogger, ob kommerziell oder nicht, würde es weitere
       Rechtsunsicherheit und eine erhebliche Einschränkung bedeuten“, so Andrea
       Jonjic, Autorin bei [1][netzpolitik.org]. „Stattdessen würde ein weiteres,
       riesiges neues Feld für Abmahnungen entstehen, das auch Nutzerinnen
       sozialer Netzwerke treffen könnte – oder Facebook selbst, da es das vom BGH
       kritisierte neue Framing verursacht.“
       
       Leonhard Dobusch, ebenfalls Autor bei netzpolitik.org, ergänzt: „Es erfolgt
       keine nahtlose Einbettung, weshalb fraglich ist, ob man sich beim Teilen
       auf Facebook das Video auf gleiche Weise zu Eigen macht, wie bei einer
       Einbettung in die eigene Webseite.“ Außerdem hänge es von den
       Privatsphäre-Einstellung ab, ob es sich beim Teilen auf Facebook um eine
       öffentliche Zugänglichmachung handelt, welche eine Voraussetzung für eine
       (potentielle) Urheberrechtsverletzung wäre.
       
       ## Urheber kann Videos löschen lassen
       
       Auch bei Einbettungen in Blogs oder Webseiten ist es nicht immer so klar
       festzustellen, ob es sich im Einzelfall um eine Urheberrechtsverletzung
       handelt oder nicht. „Man weiß eben nicht, ob die, die das Video hochgeladen
       haben, auch immer die Urheber sind“, so Ronny Kraak, Besitzer des Blogs
       [2][kraftfuttermischwerk.de]. Und was, wenn es klar ist, dass die Uploader
       nicht die Urheber sind?
       
       „Gerade bei TV-Inhalten und Filmausschnitten, die ja gerne im Rahmen der
       Mashup-Kultur benutzt werden, ist das meistens der Fall.“ Der Urheber
       wendet sich an Youtube, Youtube löscht das Video und verwarnt
       gegebenenfalls den Hochlader. „Eine gängige Praxis, die zumindest den
       Millionen Netznutzern nicht weh tut“, so der Blogger.
       
       Die Konsequenzen, die Kraak für seinen Blog zieht: „Vielleicht muss ich
       dann einen Teil der Videos der letzten Jahre aus dem Blog nehmen.
       Vielleicht ziehe ich dann aber auch tatsächlich mit meinem Server auf eine
       karibische Insel um, um mein Blog nach dortigem Recht betreiben zu können.“
       
       Es hilft nur das genaue Checken. „Wir werden das Urheberrecht natürlich bei
       anderen so respektieren, wie wir erwarten, das es bei uns respektiert
       wird“, so Stefan Laurin vom Journalistenblog [3][ruhrbarone.de]. „Es werden
       dann bei uns nur noch die Konzerte von Künstlern präsentiert, deren Videos
       wir verwenden dürfen, da zu jedem Konzerthinweis ein Video gehört. Das
       schränkt unsere Auswahl ein - aber wir werden weiterhin eine Auswahl
       haben.“
       
       ## Kahlschlag in der Netzwelt
       
       Andere Blogbesitzer sehen das durchaus gelassener: Sollte eine Abmahnwelle
       dem Urteil folgen, „käme das einem kulturellen Kahlschlag in der Netzwelt
       gleich“, so René Walter von [4][Nerdcore], einem der meistgelesenen
       deutschen Blogs. „Für mein Blog ziehe ich, selbst bei einem entsprechenden
       schriftlichen Urteil, keine Konsequenzen.“
       
       „Wie so oft in der deutschen Rechtssprechung klingt vieles erstmal viel
       dramatischer und drastischer als es dann häufig umgesetzt wird“, so Daniel
       Decker, vom Spaßblog [5][kotzendes-einhorn.de] „In Zeiten in denen nahezu
       jeder private Facebooknutzer tagtäglich Urheberrechtsverstöße begeht und
       selbst ein Siegfried Kauder, der ja mit Netzsperren für
       Urheberrechtsverletzer drohte, [6][mit Bildrechten überfordert zu sein
       scheint], ist das natürlich besonders amüsant. Eine Kriminalisierung die an
       der Realität vorbei geht. Ihr könnt uns unsere [7][Katzenvideos] nicht
       nehmen!“
       
       22 Apr 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://netzpolitik.org/
   DIR [2] http://kraftfuttermischwerk.de/
   DIR [3] http://www.ruhrbarone.de/
   DIR [4] http://www.crackajack.de/
   DIR [5] http://kotzendes-einhorn.de/
   DIR [6] http://www.netzwelt.de/news/88721-bildrechte-missachtet-urheberrechts-kaempfer-kauder-druck.html
   DIR [7] /!75734/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bednarczyk
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