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       # taz.de -- Kameras im NSU-Prozess: Videoanlage bleibt unbenutzt
       
       > Das Münchener Oberlandesgericht hat für den Prozess gegen Beate Zschäpe
       > eine Videoanlage angeschafft. Doch die Bilder werden nicht in einen
       > Nebensaal übertragen.
       
   IMG Bild: Zeugenaussagen sollen aufgenommen und live an die Wand projiziert werden.
       
       Im NSU-Prozess werden Kameras zum Einsatz kommen. Aber sie werden nur
       benutzt, um die Sicht im Gerichtssaal zu verbessern, nicht um den Prozess
       in einen Raum für Journalisten zu übertragen. Der Bundestag ist zwar offen
       für eine gesetzliche Erlaubnis zur Übertragung, aber diese wird nicht bis
       zum Prozessbeginn am 6. Mai kommen.
       
       In Journalistenkreisen geht die Angst um. Seit das Oberlandesgericht (OLG)
       München entschieden hat, die 50 Plätze für Medienvertreter neu zu vergeben
       und diesmal auszulosen, sind viele Medien besorgt, dass ausgerechnet sie
       kein Losglück haben und an den entscheidenden Prozesstagen vor der Tür
       stehen werden. Kein Wunder, dass in den Kommentaren von SZ, FAZ und Co. nun
       wieder energisch gefordert wird, den Prozess für Journalisten in einen
       zweiten Gerichtssaal live zu übertragen.
       
       Doch das OLG bleibt hart. Für eine Übertragung gebe es keine gesetzliche
       Grundlage. Auf die zumindest unklare Rechtslage habe inzwischen auch der
       Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hingewiesen. Deshalb sei
       eine Übertragung innerhalb des Gerichts weiterhin nicht vorgesehen.
       
       Helfen könnte nur der Gesetzgeber, der Bundestag. Er müsste im
       Gerichtsverfassungsgesetz klarstellen, dass das Verbot der „öffentlichen
       Vorführung“ von Prozessbildern nicht für eine gerichtsinterne Übertragung
       gilt.
       
       Nach taz-Informationen berieten am letzten Mittwoch die Fraktionsobleute im
       Rechtsausschuss über diesen Vorschlag und zeigten sich grundsätzlich zu
       einer Gesetzesänderung bereit. Allerdings soll die Änderung gründlich
       vorbereitet und diskutiert werden. Das heißt: Bis zum Beginn des
       NSU-Prozesses wird es noch keine Lösung geben.
       
       ## Videos an der Wand
       
       Dabei werden im NSU-Prozess durchaus Kameras zum Einsatz kommen. Beim Umbau
       des Schwurgerichtssaals wurden in den letzten Monaten auch Kameras
       eingebaut, mit denen Zeugenaussagen aufgenommen und live an die Wand
       projiziert werden sollen. Die Kameras sind nach Darstellung der
       Pressestelle hinter dem Gericht an der Wand montiert. Zu sehen sind die
       Bilder an zwei großen modernen Projektionsflächen links und rechts von den
       Richtern.
       
       Die Kameras nützen vor allem den 77 Nebenklägern und ihren 53 Anwälten
       sowie dem Publikum und den Journalisten. Denn sie sehen nach der geplanten
       Sitzordnung die Zeugen nur von hinten, können also nicht beobachten, ob ein
       Zeuge bei seiner Aussage errötet, schwitzt oder gequält lächelt. Die
       Richter, die Staatsanwälte sowie die Angeklagten und ihre Verteidiger
       brauchen dagegen keine Videoanlage, denn sie sehen die Zeugen von vorn oder
       von der Seite.
       
       Ob die Gesichter der Zeugen durch die Kameras groß gezoomt werden,
       entscheidet der Vorsitzende Richter Johannes Götzl. Vermutlich wird es
       einige Tage dauern, bis er sich an die Anlage gewöhnt und einen Modus
       gefunden hat. Denn solche Kameras zur Beobachtung von Zeugen, die sich im
       selben Gerichtssaal befinden, sind für die Münchener Justiz ein Novum.
       
       Um zu verhindern, dass Zeugen durch die Kameras verunsichert werden, soll
       nur dann gefilmt werden, wenn die Zeugen ausdrücklich zugestimmt haben.
       Diese sollen auch vorab über die Kameras informiert werden.
       
       22 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
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