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       # taz.de -- Antirassismuskonvention der UNO: UN-Ausschuss rügt Deutschland
       
       > Ein UN-Gremium wirft dem SPD-Politiker Anstiftung zu „rassistischer
       > Diskriminierung“ vor. Er habe „die Ideologie rassischer Überlegenheit“
       > verbreitet.
       
   IMG Bild: Sie haben es schon immer gewusst: Protest vor einer Sarrazin-Lesung
       
       GENF taz | Mit der Niederschlagung einer Klage wegen volksverhetzender
       Äußerungen des ehemaligen Bundesbankers und Berliner Wirtschaftssenators
       Thilo Sarrazin hat Deutschland gegen die Antirassismuskonvention der UNO
       verstoßen. Zu diesem Urteil gelangte der ständige Ausschuss zur Überwachung
       dieser Konvention (Committee on the Elimination of Racial Discrimination,
       CERD) in Genf jetzt nach einer über dreijährigen Untersuchung.
       
       Nach einem im Herbst 2009 erschienenen Interview Sarrazins in der
       Zeitschrift Lettre International hatte der Türkische Bund Berlin (TBB)
       Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidigung gestellt. Die Berliner
       Staatsanwalt stellte das Verfahren aber ein. Der Widerspruch des TBB blieb
       erfolglos.
       
       In dem Interview hatte Sarrazin behauptet, ein Großteil der in Berlin
       lebenden TürkInnen habe „keine produktive Funktion“ außer für den Obst- und
       Gemüsehandel. Sie seien „weder fähig noch willens“ zur Integration und
       hielten an einer kollektiven, traditionellen und aggressiven Mentalität
       fest. Sarrazin erklärte, die Türken würden Deutschland mittels ihrer
       höheren Geburtenrate erobern, so wie die Kosovaren das Kosovo. Er hätte
       nichts dagegen, wenn es sich nicht um Türken, sondern um osteuropäische
       Juden handeln würde, die einen 15 Prozent höheren Intelligenzquotienten als
       die Deutschen hätten.
       
       Mit diesen Aussagen habe Sarrazin „die Ideologie rassischer Überlegenheit
       und von Rassenhass verbreitet“ und zu „rassistischer Diskriminierung
       angestiftet“, stellte das CERD fest.
       
       ## Berlin soll Bericht liefern
       
       Ebendies hatte die Berliner Staatsanwaltschaft verneint und in Sarrazins
       Äußerungen keine Gefährdung des öffentlichen Friedens erkennen wollen. Mit
       dieser Entscheidung „hat Deutschland seine Verpflichtung aus der
       Antirassismuskonvention verletzt, eine eventuelle Gefährdung des
       öffentlichen Friedens effektiv zu untersuchen“, moniert der UN-Ausschuss.
       Die nationale Gesetzgebung Deutschlands entspreche bislang nicht den
       völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Antirassismuskonvention.
       
       Der CERD empfiehlt Deutschland, „seine Politik und Verfahren mit Blick auf
       die Verfolgung mutmaßlicher rassendiskriminierender Äußerungen sowie der
       Behauptung rassischer Überlegenheit zu überprüfen“ und in Einklang zu
       bringen mit den Bestimmungen der UNO-Konvention.
       
       Zudem wird Berlin „aufgefordert“, das Urteil des CERD „breit zu
       veröffentlichen und es „insbesondere den Staatsanwaltschaften und Gerichten
       bekannt zu machen“. Der UN-Ausschuss erwartet binnen 90 Tagen einen Bericht
       der Bundesregierung zur Umsetzung seiner Empfehlung.
       
       17 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Zumach
   DIR Andreas Zumach
       
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