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       # taz.de -- Kommentar NSU-Prozess: Jetzt aber richtig!
       
       > Nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld muss es für alle Journalisten
       > gleiche Bedingungen geben. Es ist sinnvoll, ein unangreifbares Verfahren
       > zu wählen.
       
   IMG Bild: Neues Spiel, neues Glück: Die faire Platzvergabe steht an.
       
       Auch mit der [1][Verschiebung des Prozesses] um drei Wochen macht sich das
       Münchener Oberlandesgericht (OLG) nicht nur Freunde. Gerade für die
       Nebenkläger, die Angehörigen der NSU-Opfer, ist die Verzögerung hart. Lange
       hatten sie sich darauf vorbereitet, der Angeklagten Beate Zschäpe
       gegenüberzustehen, die mutmaßlich den Mord ihres Vaters oder Ehemanns mit
       zu verantworten hat. Und nun wird alles einfach um drei Wochen verschoben.
       
       Doch die Entscheidung des OLG ist nachvollziehbar und richtig. Zwar hätte
       es das Bundesverfassungsgericht ausreichen lassen, dass drei zusätzliche
       Presseplätze an türkische Medien vergeben werden, so der Eilbeschluss von
       Freitag. Die Karlsruher Richter haben aber auch die Möglichkeit erwähnt,
       das ganze Akkreditierungsverfahren zu wiederholen.
       
       Und nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld, die nicht nur türkische Medien
       benachteiligten, macht es Sinn, ein unangreifbares Verfahren zu wählen.
       Keine Seite sollte wegen einer vermeintlich mangelhaften Öffentlichkeit mit
       der Revision drohen können.
       
       Nötig ist also zweierlei: Es muss für alle Journalisten gleiche Bedingungen
       geben. Wenn es wieder auf die Reihenfolge ankommt, müssen alle gleich- und
       frühzeitig erfahren, wann es los geht. Zum anderen muss aber ein großes
       Kontingent für die internationale Presse reserviert werden. Drei Plätze von
       fünfzig waren eine Notlösung, zwanzig Plätze wären angemessen.
       
       Am besten wäre es nach wie vor, wenn das OLG Bild und Ton in einen
       Arbeitsraum für Journalisten übertragen würde. Dann wäre die Platzlage für
       Medien und andere Besucher viel entspannter. Und da das OLG Zweifel hat, ob
       die Gesetzeslage dies erlaubt, könnte der Bundestag dies zwischenzeitlich
       klarstellen. Auch das wäre ein Vorteil der Verschiebung.
       
       15 Apr 2013
       
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