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       # taz.de -- Pferdefleisch aus den Niederlanden: Warnpflicht für Behörden
       
       > Auch Deutschland wurde mit dem vermeintlichen Rindfleisch aus den
       > Niederlanden beliefert. Die SPD fordert, dass eine Warnpflicht der
       > Behörden eingeführt werden soll.
       
   IMG Bild: Niemand, wirklich niemand beabsichtigt ein Pferd zu essen.
       
       FREIBURG afp/taz | Von [1][dem möglichen neuen Pferdefleisch-Skandal]
       könnte Deutschland in großem Ausmaß betroffen sein. Der verdächtige
       niederländische Schlachtbetrieb soll bundesweit 124 Betriebe beliefert
       haben, wie das deutsche Verbraucherschutzministerium mitteilte. Die
       Behörden überprüfen nun Händler, weiterverarbeitende Betriebe und
       Metzgereien in fast allen Bundesländern.
       
       Die niederländische Lebensmittelkontrollbehörde hatte am Mittwoch rund
       50.000 Tonnen vermeintliches Rindfleisch zurückgerufen. Das an Käufer in
       ganz Europa ausgelieferte Fleisch des niederländischen Herstellers Willy
       Selten kann demnach auch Pferdefleisch enthalten. Die Behörden haben keine
       Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen.
       
       Selten steht dem Verbraucherministerium zufolge im Verdacht, schon mehr als
       zwei Jahre lang Rindfleisch mit Pferdefleisch vermengt und falsch
       deklariert zu haben. Die niederländischen Behörden hätten aus Gründen des
       vorsorgenden Verbraucherschutzes die komplette Produktion für den Handel
       gesperrt und veranlasst, die Waren vom Markt zu nehmen. Bereits Anfang des
       Jahres hatte es einen Skandal um Pferdefleisch gegeben. In Deutschland und
       anderen europäischen Ländern waren Spuren von Pferdefleisch in Millionen
       Fertiggerichten entdeckt worden.
       
       In einem Fall aus Deutschland entschied am Donnerstag der Europäische
       Gerichtshof (EuGH), dass Behörden nicht nur bei Gesundheitsgefahren die
       Verbraucher warnen dürfen, sondern auch wenn das Produkt „für den Verzehr
       durch den Menschen ungeeignet ist“.
       
       ## Warnung vor Ekelfleisch erlaubt
       
       Das Passauer Veterinäramt hatte bei Kontrollen des einst größten deutschen
       Wildfleischhändlers Berger Wild Ware in ekelerregendem Zustand gefunden;
       auch die hygienischen Verhältnisse in den untersuchten Betriebsstätten
       waren miserabel. Daraufhin informierte das Münchener
       Verbraucherschutzministerium die Öffentlichkeit, dass untersuchte
       Fleischproben „ranzig, stickig, muffig oder sauer rochen“. Teilweise habe
       sogar schon der „Fäulnisprozess eingesetzt“.
       
       Wenig später flüchtete sich Berger Wild in die Insolvenz und verklagte die
       Landesregierung auf 22,5 Millionen Euro Schadensersatz. Die Warnung sei
       rechtswidrig gewesen, weil die Behörden nur vor gesundheitsschädlichen
       Produkten warnen dürften.
       
       Der Europäische Gerichtshof kam zum Schluss, dass zwar nur bei drohenden
       Gesundheitsgefährdungen eine EU-rechtliche Pflicht zur Warnung besteht.
       Allerdings sei eine behördliche Warnung auch dann erlaubt, wenn der Verzehr
       eines Produkts wegen Fäulnis und Verderb „inakzeptabel“ geworden ist.
       
       Die SPD forderte nun, dass auch in solchen Fällen im deutschen Recht eine
       Pflicht der Behörden zur Warnung eingeführt werden soll.
       
       11 Apr 2013
       
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