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       # taz.de -- NSU-Prozess: BGH-Chef gegen Videoübertragung
       
       > Ein Strafprozess folgt eigenen Regeln, sagt BGH-Präsident Klaus
       > Tolksdorf. Deshalb rät er von einer Videoübertragung des NSU-Prozesses
       > ab.
       
   IMG Bild: Hier geht es zum Gerichtssaal, in dem der NSU-Prozess stattfinden soll.
       
       KARLSRUHE dpa | BGH-Präsident Klaus Tolksdorf hat Bedenken gegen eine
       Videoübertragung aus dem Münchner NSU-Prozess geäußert. „Die rechtlichen
       Fragen einer solchen Übertragung sind hochschwierig“, sagte er am
       Mittwochabend bei einem Pressegespräch in Karlsruhe. Wenn Angeklagte und
       Zeugen in Kameras und Mikrofone sprechen müssten, könnte dies eine
       zusätzliche Belastung für sie darstellen.
       
       Medienvertreter und Politiker hatten ein solches Verfahren vorgeschlagen,
       damit möglichst viele Journalisten auch aus dem Ausland den Prozess gegen
       die rechtsextreme Terrorzelle NSU verfolgen können, der am 17. April in
       München beginnt.
       
       Im bisher vorgesehenen Verhandlungssaal ist nur Platz für 50 Journalisten,
       bei dem umstrittenen Auswahlverfahren war kein Vertreter aus der Türkei zum
       Zuge gekommen.
       
       Die Tatsache, dass in anderen europäischen Gerichten und auch beim
       Bundesverfassungsgericht solche Video- oder Tonübertragungen in
       Pressezimmer üblich sind, ließ Tolksdorf nicht gelten. Dort seien die
       Verfahrensbeteiligten meist Medienprofis, in Strafprozessen habe man es
       dagegen oft mit einfach gestrickten Menschen zu tun, die durch den Einsatz
       von Medien verunsichert werden könnten, sagte der Präsident des
       Bundesgerichtshofes. „Videoübertragung passt nicht zu einem
       Strafverfahren.“
       
       ## Zeugen müssen sich entfalten können
       
       Auch die Verlegung in einen größeren Saal hält Tolksdorf nicht für
       geeignet, weil dann ein Schauprozess drohe. „Eine Messehalle bietet nicht
       die räumlichen Umstände, in denen sich Zeugen entfalten können“, sagte der
       Präsident.
       
       Grundsätzlich müsse sich ein solches Verfahren den Interessen eines
       Strafprozesses unterwerfen – „und nicht den Bedürfnissen der Medien,
       darüber berichten zu können.“ Zum Münchner Auswahlverfahren wollte sich
       Tolksdorf nicht äußern, da das NSU-Verfahren im Falle einer Revision zum
       Bundesgerichtshof kommt.
       
       11 Apr 2013
       
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