# taz.de -- „Härteleistungen“ der Bundesregierung: 973.542,67 Euro für NSU-Opfer
> Die NSU-Terrorzellen-Opfer und ihre Angehörigen erhalten von der
> Bundesregierung eine Entschädigung. Das Geld dient der Erstattung von
> Beerdigungs- und Überführungskosten.
IMG Bild: Trümmerfeld: Die Kölner Keupstraße nach dem Nagelbomben-Attentat 2004.
BERLIN dpa | Kurz vor Beginn des Prozesses gegen die rechtsextreme
Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat die
Bundesregierung insgesamt rund eine Million Euro an die Opfer und deren
Angehörige gezahlt. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter
Berufung auf ein Schreiben aus dem Bundesjustizministerium. Darin sei
festgehalten, dass bis „zum Stichtag 5. April 2013 Härteleistungen in Höhe
von rund 973.542,67 Euro ausgezahlt“ worden seien. Inzwischen seien nur
noch 6 von 137 Anträgen offen.
Dem Ministerium zufolge erhalten die Angehörigen der neun ermordeten
Kleinunternehmer türkischer und griechischer Herkunft demnach insgesamt gut
600 000 Euro. Hier seien 75 Bescheide ausgestellt worden. In sieben Fällen
seien Härteleistungen zur Erstattung von Beerdigungs- und
Überführungskosten bewilligt worden.
Hinzu komme die Entschädigung der Opfer des Nagelbomben-Attentats 2004 in
der Kölner Keupstraße. Damals wurden 22 Menschen teils lebensgefährlich
verletzt. Ihnen seien bislang in 49 Bescheiden 264.600 Euro ausgezahlt
worden, zitiert die Zeitung aus dem Ministeriumsschreiben. In dieser Summe
enthalten seien Pauschalen von 5000 Euro sowie Härteleistungen. Im
Zusammenhang mit dem zehnten Mord an einer Polizistin in Heilbronn und den
Banküberfällen seien zusätzlich rund 104 000 Euro bewilligt worden.
Der Prozess um die zehn Morde der NSU wird am 17. April vor dem
Oberlandesgericht München eröffnet. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst
Gottfried Mahrenholz hält [1][im Streit um die Vergabe von
Beobachterplätzen] im NSU-Prozess eine Videoübertragung in einen anderen
Saal für unerlässlich.
„Die Öffentlichkeit selbst bestimmt das Ausmaß ihrer Gewährleistung.
Niemand sonst“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. „Reicht der Gerichtssaal
nicht aus, ist die Videoübertragung in einen zweiten hinlänglich großen
Raum unumgängliche richterliche Pflicht.“ Bisher hat das Oberlandesgericht
München dies für den Prozess nicht vorgesehen.
9 Apr 2013
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