# taz.de -- Berliner Datenschutzbericht 2012: Bedenkliches Standardinstrument
> Landesbeauftragter kritisiert zu häufige Funkzellenabfragen und
> Gesetzesverstöße der Staatsanwaltschaft. und die Benachrichtigung der
> Betroffenen.
IMG Bild: Voller Informationen: der Berliner Datenschutzbericht 2012.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix ruft die Staatsanwaltschaft
dazu auf, sich bei ihrer Arbeit an die Gesetze zu halten. In seinem am
Mittwoch vorgestellten Jahresbericht moniert er bei der Funkzellenabfrage,
dass „vielfach die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung Betroffener
unterblieb“.
Die Staatsanwaltschaft nutzte das Ermittlungsinstrument zum Beispiel bei
Autobränden. Dabei wurden alle Handys erfasst, die rund um den Tatort zu
diesem Zeitpunkt in einer Mobilfunkzelle eingeloggt waren. Wer sich mit
seinem Handy mehrfach in der Nähe von brennenden Autos aufhielt, machte
sich verdächtig.
Der Datenschutzbeauftragte hatte stichprobenartig 108 Funkzellenabfragen
überprüft, bei denen Millionen Personen in das Raster der Behörden
gelangten. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei regelmäßig missachtet.
Die Verhältnismäßigkeit wurde dabei laut Dix meist nicht geprüft. Andere
Ermittlungsansätze wurden nicht verfolgt. „Es entstand oft der Eindruck,
dass sich die Strafverfolgungsbehörden der Eingriffsintensität von
Funkzellenabfragen entweder nicht bewusst waren oder diese missachtet haben
müssen“, heißt es in dem Jahresbericht.
In einer Stellungnahme rechtfertigte sich die Staatsanwaltschaft, warum sie
die Funkzellenabfrage nicht – wie vorgeschrieben – nur als ultima ratio
einsetzt: Die Vorgabe des Gesetzgebers sei „praxisfern“. Außerdem
bestreitet die Staatsanwaltschaft, dass der Datenschutzbeauftragte für sie
zuständig sei.
## Vorschriften missachtet
Der Datenschutzbeauftragte kritisierte insbesondere auch, dass die
Betroffenen von der Staatsanwaltschaft nicht – wie vorgeschrieben –
benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung hätte den Betroffenen „die
Möglichkeit gegeben, die Maßnahmen überprüfen zu können“.
Simon Weiß, rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, kritisiert, die
Funkzellenabfrage habe sich „in bedenklicher Weise zu einem
Standardinstrument entwickelt“. Weiß hat die Hoffnung, das Handeln der
Staatsanwaltschaft durch Gesetze und Verordnungen beeinflussen zu können,
jedoch noch nicht aufgegeben. Er setzt bei der Funkzellenabfrage auf die
„Streichung aus der Strafprozessordnung“. So lange dies nicht erfolge,
seien „stärkere Pflichten zur Verhältnismäßigkeitsprüfung festzuschreiben“.
27 Mar 2013
## AUTOREN
DIR Sebastian Heiser
## TAGS
DIR Funkzellenüberwachung
DIR Berlin
DIR Schwerpunkt Überwachung
DIR Mobilfunk
DIR Bestandsdatenauskunft
DIR Datenschutz
DIR Deutsche Bahn
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Handyüberwachung in Dresden: Wer demonstriert, wird ausgespäht
Bei der Antinazidemo am 13. Februar hat Sachsens Polizei erneut Handydaten
abgefragt. Weder zum Zeitraum noch zur Datenmenge gibt die
Staatsanwaltschaft Auskunft.
DIR Bewegungsdaten von Mobiltelefonen: Individueller als der Fingerabdruck
MIT-Forscher stellen fest: Alleine mit wenigen Angaben zu Ort und Zeitpunkt
aus den Bewegungsdaten sind Mobilfunk-Nutzer erkennbar.
DIR Mobilfunküberwachung beschlossen: Mit den Stimmen der SPD
Der Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft ist
beschlossen. Die Weitergabe privater Daten an Behörden wird so erheblich
vereinfacht.
DIR Mobilfunk-Überwachung: Von wegen streng geheim
Behörden sollen künftig Inhaber und PIN eines Handys abfragen können. Auch
dann, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
DIR Pläne des Unternehmens: Bahn will Kunden-Daten weitergeben
Mit dem Zug nach Berlin? Da braucht der Kunde gezielte Werbung, glaubt die
Bahn einem Bericht des Magazins „Spiegel“ zufolge. Der Konzern dementiert
die Darstellung.