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       # taz.de -- Berliner Datenschutzbericht 2012: Bedenkliches Standardinstrument
       
       > Landesbeauftragter kritisiert zu häufige Funkzellenabfragen und
       > Gesetzesverstöße der Staatsanwaltschaft. und die Benachrichtigung der
       > Betroffenen.
       
   IMG Bild: Voller Informationen: der Berliner Datenschutzbericht 2012.
       
       Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix ruft die Staatsanwaltschaft
       dazu auf, sich bei ihrer Arbeit an die Gesetze zu halten. In seinem am
       Mittwoch vorgestellten Jahresbericht moniert er bei der Funkzellenabfrage,
       dass „vielfach die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung Betroffener
       unterblieb“.
       
       Die Staatsanwaltschaft nutzte das Ermittlungsinstrument zum Beispiel bei
       Autobränden. Dabei wurden alle Handys erfasst, die rund um den Tatort zu
       diesem Zeitpunkt in einer Mobilfunkzelle eingeloggt waren. Wer sich mit
       seinem Handy mehrfach in der Nähe von brennenden Autos aufhielt, machte
       sich verdächtig.
       
       Der Datenschutzbeauftragte hatte stichprobenartig 108 Funkzellenabfragen
       überprüft, bei denen Millionen Personen in das Raster der Behörden
       gelangten. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei regelmäßig missachtet.
       Die Verhältnismäßigkeit wurde dabei laut Dix meist nicht geprüft. Andere
       Ermittlungsansätze wurden nicht verfolgt. „Es entstand oft der Eindruck,
       dass sich die Strafverfolgungsbehörden der Eingriffsintensität von
       Funkzellenabfragen entweder nicht bewusst waren oder diese missachtet haben
       müssen“, heißt es in dem Jahresbericht.
       
       In einer Stellungnahme rechtfertigte sich die Staatsanwaltschaft, warum sie
       die Funkzellenabfrage nicht – wie vorgeschrieben – nur als ultima ratio
       einsetzt: Die Vorgabe des Gesetzgebers sei „praxisfern“. Außerdem
       bestreitet die Staatsanwaltschaft, dass der Datenschutzbeauftragte für sie
       zuständig sei.
       
       ## Vorschriften missachtet
       
       Der Datenschutzbeauftragte kritisierte insbesondere auch, dass die
       Betroffenen von der Staatsanwaltschaft nicht – wie vorgeschrieben –
       benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung hätte den Betroffenen „die
       Möglichkeit gegeben, die Maßnahmen überprüfen zu können“.
       
       Simon Weiß, rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, kritisiert, die
       Funkzellenabfrage habe sich „in bedenklicher Weise zu einem
       Standardinstrument entwickelt“. Weiß hat die Hoffnung, das Handeln der
       Staatsanwaltschaft durch Gesetze und Verordnungen beeinflussen zu können,
       jedoch noch nicht aufgegeben. Er setzt bei der Funkzellenabfrage auf die
       „Streichung aus der Strafprozessordnung“. So lange dies nicht erfolge,
       seien „stärkere Pflichten zur Verhältnismäßigkeitsprüfung festzuschreiben“.
       
       27 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sebastian Heiser
       
       ## TAGS
       
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