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       # taz.de -- Kommentar NSU-Prozess in München: Absolut inakzeptabel
       
       > Die türkische Zeitung „Hürriyet“ hat sich am ersten Tag der
       > Akkreditierung angemeldet – erfolglos. Die Handlungsweise des OLG München
       > ist nicht nachvollziehbar.
       
   IMG Bild: OLG München: Eine wirklich originelle Fotografen-Idee.
       
       Im Gerangel um einen Platz im Gerichtssaal zur Berichterstattung im
       NSU-Prozess haben ausgerechnet die türkischen Medien den Kürzeren gezogen.
       War das Auswahlverfahren tatsächlich transparent? Meine Zeitung Hürriyet
       hatte bereits vor dem Akkreditierungszeitraum immer wieder beim Gericht
       angerufen und darum gebeten, rechtzeitig informiert zu werden, um bloß
       keinen Termin zu verpassen.
       
       Am ersten Tag der Akkreditierung haben wir uns angemeldet, und jetzt heißt
       es aus der Pressestelle des Oberlandesgerichts München: Die anderen waren
       früher dran. Wie kann das sein? Kann das überhaupt sein? Dass türkische
       Medien aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen bleiben, ist absolut
       inakzeptabel. Viele Türken sind nicht nur sehr enttäuscht, sondern
       geschockt – in Deutschland wie in der Türkei.
       
       Es handelt sich um einen Mordprozess mit rechtsradikalem Hintergrund. Acht
       der zehn Mordopfer des Zwickauer Terrortrios und seiner mutmaßlichen
       Helfershelfer waren türkischstämmig. Sie wurden aufgrund ihrer Herkunft
       getötet.
       
       Für die in Deutschland lebenden Türken ist dieser Prozess eminent wichtig,
       sie fühlen sich persönlich davon betroffen. Sie wollen die Wahrheit wissen.
       Sie wollen informiert werden. Und auch die Türkei wird auf diesen Prozess
       schauen.
       
       Was wäre passiert, wenn bei dem Prozess gegen Marco Weiss wegen angeblichen
       sexuellen Missbrauchs im Jahr 2007 in Antalya die türkischen Justizbehörden
       die deutsche Presse nicht zugelassen hätte? Auch wenn beide Fälle in ihren
       Dimensionen nicht vergleichbar sind, stelle man sich für einen Moment die
       Folgen vor. Man hätte der türkischen Justiz nicht nur Dilettantismus
       vorgeworfen, nicht nur eine „unglückliche Entscheidung“, sondern
       Böswilligkeit, mutwillige Behinderung der Pressefreiheit, Ressentiments
       gegen deutsche Medien.
       
       Im Prozess gegen Anders Breivik in Oslo wog das Gericht sorgfältig ab, wer
       einen Platz im Gerichtssaal bekam und welche Medienvertreter die
       Verhandlung per Video verfolgen durften. Auch in München muss eine
       vernünftige und nachvollziehbare Lösung gefunden werden.
       
       27 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Celal Özcan
       
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