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       # taz.de -- Einsatz gegen S21-Protest: Anklage gegen Polizisten
       
       > Der massive Wasserwerfereinsatz am Stuttgarter Bahnhof hat nach
       > zweieinhalb Jahren ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft
       > klagt zwei Beamte an.
       
   IMG Bild: Stuttgarter Schlossgarten im September 2010.
       
       STUTTGART afp | Zweieinhalb Jahre nach dem massiven Einsatz von
       Wasserwerfern gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat die
       Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben.
       
       Die 40 und 47 Jahre alten Beschuldigten sollen sich wegen fahrlässiger
       Körperverletzung im Amt verantworten, wie die Strafverfolgungsbehörde am
       Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Durch den Wasserwerfer-Einsatz während
       einer Demonstration gegen das Bahnprojekt am 30. September 2010 waren
       mindestens neun Menschen schwer verletzt worden.
       
       Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Beschuldigten als polizeiliche
       Einsatzabschnittsleiter während der Proteste in Stuttgarts Mittlerem
       Schlossgarten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie hätten nicht
       eingriffen, als die Besatzungen der Wasserwerfer wiederholt den
       Wasserstrahl auf Demonstranten gerichtet hätten. Dadurch hatten die
       betroffenen Stuttgart-21-Kritiker Verletzung am Kopf erlitten.
       
       Den Ermittlungen zufolge war der Einsatz der Wasserwerfer durch die
       polizeiliche Führungsspitze nur mit der ausdrücklichen Maßgabe zugelassen
       worden, lediglich Wasserregen zu versprühen. Allerdings zeigte sich der
       überwiegende Teil der Demonstranten von dem Wasserregen demnach wenig
       beeindruckt.
       
       Nachdem weitere Demonstranten auf das Gelände strömten, seien die
       Besatzungen der Wasserwerfer „von Wasserregen auf Wassersperren,
       Wasserstöße und langanhaltende Wasserstrahle in Richtung der Demonstranten“
       übergegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
       
       Bei dem Gebrauch von Wasserwerfern und besonders bei der Abgabe von
       Wasserstößen sei aber darauf zu achten, dass nicht die Köpfe von
       Demonstranten getroffen werden, unterstrichen die Strafverfolger. Durch die
       entsprechenden Einsatzregeln sollten vor allem schwere Gesichts- und
       Augenverletzungen vermieden werden.
       
       Gegen vier weitere der insgesamt zwölf Beschuldigten in dem
       Ermittlungsverfahren um den Polizeieinsatz beantragte die
       Staatsanwaltschaft den Erlass von Strafbefehlen. Das Verfahren gegen die
       restlichen sechs stellte die Behörde mit unterschiedlichen Begründungen
       ein.
       
       27 Mar 2013
       
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