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       # taz.de -- Funkzellenabfragen in Berlin: Für die Polizei ist sie alltäglich
       
       > Funkzellenabfragen sollen selten genutzt werden. In Berlin ist das
       > anders, berichtet der Beauftragte für Datenschutz. Betroffene werden
       > selten informiert.
       
   IMG Bild: Wird häufiger als nötig kontrolliert: Handynutzerin in Berlin.
       
       BERLIN dpa | Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat eine
       Flut von sogenannten Funkzellenabfragen durch die Strafverfolgungsbehörden
       kritisiert. Die massenhafte Auswertung von Handy-Daten sei zum alltäglichen
       Ermittlungsinstrument geworden, obwohl sie eigentlich nur zurückhaltend
       eingesetzt werden sollte, sagte Dix am Mittwoch bei der Vorstellung
       [1][seines Tätigkeitsberichts für 2012]. „Hier sollte der Gesetzgeber die
       Hürden höher legen.“
       
       Laut Dix waren bereits Millionen Handy-Nutzer von den Abfragen betroffen.
       Die vorgeschriebenen anschließenden Benachrichtigungen über die Aktionen
       seien aber „großflächig“ unterlassen worden. Dix' Behörde hatte
       stichprobenartig den Umgang mit Funkzellenabfragen in 108
       Ermittlungsverfahren in den Jahren 2009 bis 2011 überprüft.
       
       Der Berliner Staatsanwaltschaft hielt Dix vor, ihm zu Unrecht eine
       Kontrollbefugnis beim Umgang mit Funkzellenabfragen abzusprechen. „Wenn die
       Staatsanwaltschaft bei ihrer Linie bleibt, wird es erneut zum Konflikt
       kommen“, sagte der Datenschützer. Die Staatsanwaltschaft macht geltend,
       dass die Abfragen bereits unter richterlicher Kontrolle stehen.
       
       Aus Sicht von Dix und seinen Amtskollegen aus Bund und Ländern ist es zu so
       vielen Funkzellenabfragen gekommen, weil es unklare Gesetzesvorgaben gebe.
       Deshalb hatte das Berliner Abgeordnetenhaus erst Anfang März von der
       Justizverwaltung eine Anweisung an die Staatsanwaltschaft verlangt,
       Funkzellenabfragen stärker auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
       
       Der Senat soll sich nach dem Willen der Abgeordneten im Bundesrat dafür
       einsetzen, die Handydaten-Auswertung auf Fälle schwerer Straftaten zu
       beschränken. Auch im Bundestag gab es schon eine entsprechende
       Gesetzesinitiative der Grünen. Eine Entscheidung gibt es aber noch nicht.
       
       27 Mar 2013
       
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