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       # taz.de -- Celler Grundsatzurteil: Aufruf zum Schottern ist strafbar
       
       > Wer dazu aufruft, bei Castortransporten Steine aus dem Gleisbett zu
       > entfernen, macht sich strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle
       > entschieden.
       
   IMG Bild: Der Aufruf zum Schottern ist nicht nur die „Meinungsfreiheit" gedeckt.
       
       CELLE dpa | Gegner von Castortransporten machen sich schon dann strafbar,
       wenn sie öffentlich dazu aufrufen, Schottersteine aus dem Gleisbett zu
       entfernen. [1][Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach Angaben vom
       Montag entschieden]. Bisher war die Strafbarkeit des „Schotterns“ nur für
       die Fälle endgültig geklärt, in denen Angeklagte selbst Hand anlegen.
       
       Das OLG Celle hat sich in diesem Fall erstmals mit einem solchen Aufruf
       beschäftigt, gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt
       werden (Az: 31 Ss 125/12).
       
       Geschützt seien nicht nur die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit der
       Atomkraftgegner, sondern auch die Eigentumsrechte anderer, hieß es in der
       Begründung der Richter.
       
       Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Lüneburg, das einen
       Mann im Juni 2012 zur Zahlung eines halben Netto-Monatsgehalts verurteilt
       hatte, weil er sich 2010 auf einer Schotter-Unterstützerliste im Internet
       eingetragen hatte. Der heute 49-Jährige war einer von 1.780 Unterzeichnern.
       
       Wer einen Aufruf zum „Schottern“ unterzeichne, mache ihn sich damit zu
       eigen, argumentierte das OLG. Damit habe der Angeklagte „die Schwelle von
       einer Meinungsäußerung oder straflosen Befürwortung von Straftaten zur
       strafbaren Aufforderung überschritten“.
       
       Polizei und Staatsanwaltschaft sehen im „Schottern“ eine Störung
       öffentlicher Betriebe nach Paragraf 316b des Strafgesetzbuches, der eine
       Höchststrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht.
       
       „Schottern“ ist auch bei Atomkraftgegnern nicht unumstritten. Für die
       Organisatoren der Kampagne „ç“ handelt es sich um eine legitime Form des
       Widerstandes.
       
       Mit dem Entfernen der Schottersteine sollen die Bahngleise so stark
       beeinträchtigt werden, dass die Castortransporte stoppen müssen. Dies war
       auch beim bisher letzten Transport im November 2011 der Fall.
       
       25 Mar 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13597&article_id=113907&_psmand=54
       
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