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       # taz.de -- Kommentar Brustimplantate-Skandal: Von Kontrolle keine Spur
       
       > Minimaler als bei den PIP-Brustimplantaten geht Aufsicht wohl kaum beim
       > TÜV. In Zukunft darf Kontrolle nicht von besonders neugierigen Prüfern
       > abhängig bleiben.
       
   IMG Bild: Auf der Brust kein Problem, drin aber eventuell schon: Fremdkörper
       
       Unweigerlich kommt einem beim Plädoyer der TÜV-Anwältin im Zusammenhang mit
       fehlerhaften Brustimplantaten im französischen Toulon das berühmte Bild der
       drei Affen in den Sinn: nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt.
       Minimaler als bei der Firma PIP ging die Aufsicht wohl kaum.
       
       Schockierender als die erstaunliche Passivität der vermeintlichen
       Qualitätsprüfer ist aus der Sicht der Betroffenen höchstens, dass sich die
       TÜV-Verantwortlichen beim Strafprozess zum Schwindel mit fehlerhaften
       PIP-Brustimplantaten nun auch noch als Mitkläger neben die Opfer setzen
       wollen.
       
       Der Verlauf dieser zivilrechtlichen Verhandlung in Südfrankreich lässt
       vermuten, dass der richterlich auf seine Eignung als Prüfer getestete TÜV
       mit einer gebührenfreien Mahnung ungeschoren davonkommt wie eine Woche
       zuvor schon „daheim“ in Rheinland-Pfalz vor dem Frankenthaler Landgericht.
       
       Das heißt jedoch keineswegs, dass aus den beiden Gerichtsterminen keine
       Lehren zu ziehen wären. Was im Zusammenhang mit dem skandalösen Schwindel
       von Brustimplantaten juristisch betrachtet bloß als Nebenschauplatz
       aussieht, ist für den zukünftigen Schutz der Konsumenten vor skrupellosen
       Betrügern vor zentraler Bedeutung.
       
       Die Diskrepanz zwischen der Erwartung der Verbraucher gegenüber den
       Zertifizierungsstellen (in diesem Fall auch den ihren Ärzten voll
       vertrauenden Patientinnen) und der Realität einer offensichtlichen
       Vernachlässigung elementarster Überwachung könnte größer nicht sein.
       
       Die Konsequenz muss die Schaffung einer wirklichen Qualitätsgarantie für
       medizinische oder kosmetische Produkte sei. Dazu braucht es nicht schärfere
       Richter oder speziell neugierige Prüfer, sondern klare europäische
       Vorschriften für die Zulassung und Kontrolle.
       
       24 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Rudolf Balmer
       
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