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       # taz.de -- Berlins Wohnungsmarkt: Touristen ab ins Hotel
       
       > Die rot-schwarze Koalition will die Zahl der Ferienwohnungen stark
       > einschränken. So soll sich der Berliner Wohnungsmarkt entspannen.
       
   IMG Bild: Auch Touristen lieben die East-Side-Gallery, vor allem, wenn mal die Sonne in Berlin scheint.
       
       BERLIN taz | Es werden wieder Wohnungen frei: Die rot-schwarze Koalition
       hat sich auf ein Gesetz geeinigt, das die Nutzung von Wohnungen als
       Büroräume, Arztpraxis oder Ferienwohnung verbietet. „Unser Ziel ist: Wohnen
       für die Berliner besonders auch in der begehrten Innenstadt zu
       ermöglichen“, sagte Stadtentwicklungssenator Michael Müller der
       Nachrichtenagentur dpa. Das Gesetz soll auch den Abriss von Wohnungen sowie
       den spekulativen Leerstand verbieten.
       
       Laut einem Gutachten für den Senat gibt es in Berlin rund 12.000 Wohnungen,
       die an Touristen vermietet werden. „Die meisten Ferienwohnungen liegen in
       der historischen Mitte Berlins und in Prenzlauer Berg“, heißt es in dem
       Gutachten des Gewos-Instituts. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, dürfen
       erstens keine neuen Wohnungen mehr in Ferienwohnungen umgewandelt werden.
       
       Zweitens beginnt für alle bestehenden Fälle eine zweijährige Übergangsfrist
       – danach müssen diese Wohnungen an Menschen vermietet werden, die dort
       dauerhaft wohnen wollen und nicht nur während ihres Urlaubs. „Für unsere
       Feriengäste haben wir genügend Unterbringungsmöglichkeiten in Hotels,
       Pensionen und Hostels“, so Senator Müller.
       
       Allerdings sollen auch Ausnahmen möglich sein. Nicht für Ferienwohnungen,
       aber für eine Arztpraxis oder eine Rechtsanwaltskanzlei, wenn die zur
       Versorgung eines Kiezes notwendig ist, weil es dort sonst keine ähnliche
       Einrichtung gibt. Die Entscheidung treffen die Bezirke.
       
       Müller will den Gesetzentwurf zur Zweckentfremdung von Wohnraum nach Ostern
       in den Senat einbringen. Dann solle zügig die Beratung im Abgeordnetenhaus
       erfolgen: „Wir hoffen, dass wir mit Beginn der Sommerpause den Rechtsrahmen
       haben.“ In welchen Gebieten der Stadt die Regelungen gelten sollen, wird
       dann später per Verordnung festgelegt.
       
       22 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sebastian Heiser
       
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