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       # taz.de -- Megaupload-Gründer vs. USA: Rückschlag für Kim Dotcom
       
       > Das FBI muss sich im Fall des Megaupload-Gründers Kim Dotcom nicht in die
       > Akten schauen lassen. Das hat ein neuseeländisches Gericht entschieden.
       
   IMG Bild: Kim Dotcom, hier umgeben von Frauen bei der Präsentation seines neuen Portals „Mega“, hat Ärger mit der Justiz.
       
       AUCKLAND dpa | Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom, der gegen seine
       Auslieferung in die USA kämpft, hat einen juristischen Rückschlag erlitten.
       Ein Berufungsgericht im neuseeländischen Auckland kassierte am Freitag ein
       Urteil, mit dem die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher
       Beweise gegen den aus Deutschland stammenden Internet-Unternehmer
       verpflichtet wurde. US-Ankläger wollen dem in Neuseeland lebenden Dotcom
       wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Datenplattform Megaupload den
       Prozess machen.
       
       Das Gericht urteilte, dass die US-Behörden ihren Auslieferungsantrag zwar
       gegenüber dem zuständigen Gericht mit Fakten untermauern müssten. Sie
       müssen jedoch nicht der Verteidigung alle Beweise zur Verfügung stellen.
       Das Auslieferungsverfahren würde an Wirksamkeit verlieren, wenn Verdächtige
       berechtigt wären, umfassende Akteneinsicht zu nehmen, argumentierte das
       Gericht. Ein Gericht könne erwarten, dass der antragstellende Staat „seine
       Verpflichtungen an Objektivität und Treu und Glauben“ erfüllt habe.
       
       Die Anwälte des 39-Jährigen Dotcom und seiner hatten argumentiert,
       Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen
       ihren Mandanten vorbereiten zu können. Sie hatten unter anderem Einsicht in
       E-Mails verlangt. Sie erwägen nun, vor das Oberste Gericht Neuseelands zu
       ziehen.
       
       Dotcom, der in Deutschland unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz
       bekannt wurde, wird vorgeworfen, mit Megaupload massive
       Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Der Schaden für Urheber soll
       laut US-Ermittlern bei einer halben Milliarde Dollar liegen. Die
       US-Behörden hatten die Plattform Anfang 2012 vom Netz genommen und die
       Auslieferung Dotcoms und drei seiner Mitarbeiter gefordert. Die
       Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.
       
       In Neuseeland sorgte der Fall zudem für innenpolitische Turbulenzen, weil
       der Unternehmer während der Ermittlungen gesetzeswidrig vom Geheimdienst
       überwacht wurde. Dotcom startete unterdessen in diesem Jahr seine nächste
       Datenplattform Mega.
       
       1 Mar 2013
       
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