URI: 
       # taz.de -- Leistungsschutzrecht: Keine Ausnahme für Google
       
       > Heute stimmt der Bundestag über den nur leicht entschärften Gesetzentwurf
       > ab. Die Snippets der Suchmaschinen sollen weiter Geld kosten.
       
   IMG Bild: Aus Papier Schnipsel machen kann jeder. Mit Schnipseln im Netz arbeiten soll nicht jeder können
       
       FREIBURG taz | Die Snippets von Google werden vom neuen Gesetz weiter
       erfasst. Das Leistungsschutzrecht, das der Bundestag am Freitag beschließen
       will, enthält keine Ausnahme für den Internetkonzern. Die Formulierung des
       Gesetzentwurfs ist längst nicht so unbestimmt, wie Bundesregierung und
       Kritiker derzeit behaupten.
       
       [1][Das Leistungsschutzrecht] soll Verlegern ermöglichen, von Suchmaschinen
       (wie Google) und News-Aggregatoren (wie Google News) künftig Lizenzgebühren
       zu verlangen – wenn diese Zeitungsartikel nicht nur verlinken, sondern auch
       mit kleinen Textausschnitten (Snippets) illustrieren.
       
       Am Dienstag hatten CDU/CSU und FDP ihren Gesetzentwurf überraschend noch
       einmal geändert. Danach soll das Leistungsschutzrecht nicht gelten, wenn
       nur „einzelne Worte oder kleinste Textausschnitte“ eines Presseerzeugnisses
       benutzt werden. Seither rätseln viele Beobachter: Was sind „kleinste
       Textausschnitte“?
       
       In der FDP wurde die Version verbreitet, die Snippets von Google seien
       jetzt ausgenommen. Die Union widersprach nicht öffentlich, sondern
       verbreitete sybillinische Erklärungen: Nun müssten die Beteiligten in
       Verhandlungen klären, ab wievielen Worten das Leistungsschutzrecht
       einsetze, sagte der Fraktions-Vize Günter Krings.
       
       Die Opposition nahm die wirre Darstellung der Koalition dankbar auf. Es
       drohe ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte, hieß es bei der SPD. Bis
       zur Klärung der Rechtslage seien neue Abmahnwellen zu befürchten, raunten
       die Piraten. Doch ganz so unklar ist die Rechtslage nicht. Die Koalition
       will sie nur nicht klar darstellen, um den vielen internen Skeptikern heute
       im Parlament die Zustimmung zu erleichtern.
       
       ## Was genau bedeutet „kleinst“?
       
       Der Gesetzentwurf spricht nun mal ganz eindeutig von „kleinsten“
       Textausschnitten. „Kleinst“ heißt: so klein, wie es kaum kleiner noch geht.
       Die Begründung des Änderungsantrags vom Dienstag bestätigt das. Gemeint
       seien Schlagzeilen wie „Bayern schlägt Schalke“. Das Beispiel hat genau
       drei Worte. Das reicht für eine Überschrift, aber nicht für mehr.
       
       Nun kann man sicher streiten, ob auch vier oder fünf Worte noch „kleinste“
       Textausschnitte sind. Aber die Snippets bei der Google Suche haben meist 17
       bis 21 Worte plus Überschrift. Und bei Google-News sind es sogar rund 30
       bis 33 Worte plus Überschrift. Dass das keine „kleinsten“ Ausschnitte mehr
       sind, liegt auf der Hand. So sieht das wohl auch Google und setzte
       [2][seine Anzeigen-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht] mit
       gesteigertem Aufwand fort.
       
       Auch nach der jüngsten Veränderung des Gesetzeswortlauts könnten die
       Verlage von Google also bald Lizenzgebühren verlangen. Oder Google müsste
       seine Links ohne illustrierende Snippets anzeigen.Allerdings wird das
       Gesetz auch noch im rot-grün dominierten Bundesrat geprüft. Dieser muss
       hier zwar nicht zustimmen, kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
       
       Und in dessen undurchsichtigen Verhandlungen ist schon manches unbeliebte
       Gesetz plötzlich doch zugunsten wichtigerer Projekte geopfert worden. Die
       Verleger sollten sich also nicht zu früh freuen.
       
       1 Mar 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger
   DIR [2] http://www.google.de/campaigns/deinnetz/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR LSR
   DIR Google
   DIR Leistungsschutzrecht
   DIR Schwerpunkt Urheberrecht
   DIR Verlagswesen
   DIR Google News
   DIR Google
   DIR Leistungsschutzrecht
   DIR Bundestag
   DIR Leistungsschutzrecht
   DIR Leistungsschutzrecht
   DIR Google
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR 7 Millionen Dollar Strafe: Google zur Kasse bitte!
       
       Die Datensammelwut seiner Street-View-Cars wird Google zum Verhängnis.
       Wegen des Mitschnitts privater Daten aus WLAN-Netzwerken ist eine
       Millionenstrafe fällig.
       
   DIR Blogger und Leistungsschutzrecht: Der Mensch wird nicht Maschine
       
       Viele Blogger fürchten, dass ihnen das neue Leistungsschutzrecht schaden
       wird. Dabei betrifft sie das Gesetz doch gar nicht.
       
   DIR Kommentar Leistungsschutzgesetz: Ein völlig absurdes Gesetz
       
       Das Leistungsschutzrecht ist beschlossen, Abmahnanwälte können sich freuen.
       Ihr Geschäft ist nun sicher. Ob der Bundesrat das Gesetz kippen wird?
       
   DIR Leistungsschutzrecht beschlossen: ABM für Rechtsanwälte
       
       Der Bundestag hat das umstrittene Leistungsschutzrecht beschlossen. Eine
       unklare Formulierung dürfte die Gerichte beschäftigen und kleine Verlage
       schwächen.
       
   DIR Leistungsschutzrecht im Bundestag: Lobbying wie aus dem Lehrbuch
       
       Am Freitag wird über das umstrittene LSR abgestimmt. Selbst in seiner
       verwässerten Version ist es ein beispielhafter Lobbyerfolg.
       
   DIR Diskussion um Leistungsschutzrecht: Rösler zweifelt am LSR
       
       Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler kann derzeit im Bundestag keine
       Mehrheit für das umstrittene Leistungsschutzrecht erkennen.