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       # taz.de -- Leistungsschutzrecht im Bundestag: Light-Version in Planung
       
       > „Kleinste Textauschnitte“ weiterhin umsonst? Das Bundesjustizministerium
       > bringt einen Änderungsantrag in die Leistungsschutzrecht-Debatte ein.
       
   IMG Bild: Der Internetkonzern Google verdient Millionen durch Werbung, während sich Verlage um ihre Einnahmen im Netz sorgen.
       
       BERLIN taz | Beim umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage
       zeichnet sich eine Light-Version ab: Suchmaschinen wie [1][Google] sollen
       demnach einzelne Wörter und „kleinste Textausschnitte“ weiterhin auch
       umsonst in ihren Ergebnislisten anzeigen dürfen. Das sieht ein
       Änderungsantrag des FDP-geführten Justizministeriums vor, der am Mittwoch
       im Rechtsausschuss behandelt wird und der taz vorliegt.
       
       Der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU) geht davon aus, dass die
       Änderung angenommen wird und das Gesetz dann am Freitag vom Bundestag
       beschlossen wird. Zuvor hatte er rechtliche Bedenken geäußert und
       angekündigt, auch gegen die Mehrheitsmeinung seiner Fraktion den
       derzeitigen Gesetzentwurf abzulehnen. Sollte der jetzt eingebrachte
       Änderungsantrag angenommen werden, könne er mit dem Gesetz leben, sagte
       Kauder der taz.
       
       Durch das sogenannte Leistungsschutzrecht sollen Suchmaschinen und
       Internetseiten mit automatisch gesammelten Nachrichten zur Kasse gebeten
       werden. Der Internetkonzern Google etwa verdient Millionen durch Werbung,
       während sich viele Verlage um ihre Einnahmen im Netz sorgen. Die
       Nachrichtensuche „[2][GoogleNews]“ zeigt kurze Nachrichtenausschnitte an,
       zusammen mit einem Link zur Internetseite. Die Verlage profitieren also
       bereits von den Lesern, die so auf ihre Seite kommen. Deshalb wollen sie
       sich auch nicht von der Google-Liste runternehmen lassen – obwohl dies
       bereits technisch möglich ist.
       
       Nun darf Google seine Praxis wohl beibehalten. „Die freie, knappe, aber
       zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gewährleistet“,
       heißt es in dem Vorschlag des Justizministeriums. Die Abstimmung im
       Bundestag ist nun für Freitag vorgesehen. Zuvor war der Punkt von der
       Tagesordnung für Donnerstag gestrichen worden.
       
       Die Grünen und die Linken wollen gegen das Gesetz stimmen.
       Linken-Netzpolitiker Herbert Behrens sieht bereits heute genügend
       technische Möglichkeiten für Verlage, die ungewollte Übernahme von
       Textpassagen durch Google und Co. zu verhindern. Sollte das Gesetz in
       geänderter Fassung beschlossen werden, drohten Gerichtsstreits über die
       Frage, was „kleinste Textausschnitte“ sind.
       
       26 Feb 2013
       
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