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       # taz.de -- NPD-Verbotsverfahren: Minister macht widerwillig mit
       
       > Bundesinnenminister Friedrich ist gegen ein NPD-Verbot – sieht sich aber
       > durch den Antrag der Länder gezwungen, mit vor das Verfassungsgericht zu
       > ziehen.
       
   IMG Bild: Will nicht, kann aber wohl nicht anders: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU).
       
       BERLIN taz | Seit Monaten merkt man Innenminister Hans-Peter Friedrich
       (CSU) an, wie wenig überzeugt er von einem zweiten Anlauf für ein
       NPD-Verbot ist. Für zu hoch hält er das Risiko, dass die Sache wieder
       scheitert und die siechende rechtsextreme Partei am Ende schlimmstenfalls
       aufgewertet wird. Doch für die Bundesregierung gibt es inzwischen kaum mehr
       einen anderen Weg als neben dem Antrag der Länder einen eigenen
       Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen.
       
       Friedrich hat seine Position nicht geändert. Im Gegenteil: Noch nie hat er
       so klar wie an diesem Dienstag gesagt, dass er die vor Weihnachten von den
       Ländern gefällte Entscheidung für ein neues Verbotsverfahren für falsch
       hält.
       
       Er habe „mit Mühe versucht, die Länder abzuhalten“, sagte Friedrich bei
       einem kurzfristig anberaumten Statement im Reichstagsgebäude. Doch sie
       hätten nicht auf seinen Rat gehört. Mit dem Antrag der Länder sei aber
       nunmal die Bühne eröffnet worden. „Wir müssen gemeinsam verhindern, dass
       die NPD auf dieser Bühne triumphiert“, sagte Friedrich.
       
       Man müsse den Ländern schon deshalb bei dem Verfahren helfen, so der
       Innenminister weiter, weil mehr als 50 Prozent der Belege gegen die
       rechtsextreme Partei vom Bund zusammengetragen worden seien.
       
       Allein dadurch, so sieht es auch der innenpolitische Sprecher der
       Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), könne sich der Bundesinnenminister
       gar nicht aus dem Verbotsverfahren heraushalten. „Die Länder haben ihn in
       das Verfahren mit hineingezogen.“
       
       Daher war zuletzt eigentlich nur noch die Form der Beteiligung offen. Um
       klarzumachen, dass man nicht als treibende Kraft auftreten will, wurde in
       der Bundesregierung erwogen, sich dem Verfahren der Länder lediglich in
       Form eines „Streitbeitritts“ anzuschließen.
       
       Doch das ist unter den Juristen umstritten – und deshalb wird es wohl zu
       einem eigenen Antrag der Regierung kommen. So soll es Innenminister
       Friedrich nach Angabe von Teilnehmern auch am Montagabend der
       CSU-Landesgruppe in Berlin berichtet haben.
       
       ## Beginn im Frühsommer
       
       FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die
       ebenfalls eine Verbotsskeptikerin ist, geht das alles zu schnell. „Es gibt
       keine abschließende Haltung der Bundesregierung“, sagte sie am Dienstag.
       
       Die offizielle Linie hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schon am Montag
       ausgegeben: Eine definitive Entscheidung über einen Antrag werde nach wie
       vor erst Ende März gefällt.
       
       ## Schon einmal gescheitert
       
       Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war im Jahr 2003 vor dem
       Verfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Wegen der undurchsichtigen
       Situation der vom Staat bezahlten Szenespitzel in der Partei („V-Leute“)
       wurde es eingestellt, bevor es richtig los ging.
       
       Als Konsequenz sollen nun bei einem zweiten Anlauf nur Belege aus offen
       zugänglichen Quellen verwendet werden. Mehr als 1.000 Seiten über
       Hassparolen, Straftaten und Verbindungen in die militante Neonaziszene
       haben Bund und Länder in den vergangenen Monaten zusammengetragen.
       
       Das Verfassungsgericht in Karlsruhe geht davon aus, dass das neue
       Verbotsverfahren im Frühsommer startet. Innerhalb von zwei Jahren wollen
       die Richter es abschließen, hieß es dort vergangene Woche.
       
       26 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Wolf Schmidt
       
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