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       # taz.de -- Leistungsschutzrecht Google: Alles andere als dröge
       
       > Wird Google zur Kasse gebeten? Zeitungsverleger und der Netzkonzern
       > streiten übers Leistungsschutzrecht. Eine Entscheidung wurde vertagt.
       
   IMG Bild: Besonders Google News steht in der Kritik
       
       BERLIN taz | Es ist der vorerst letzte Kampf der Giganten. Zwischen dem
       Internetkonzern Google und dem Verband deutscher Zeitungsverleger. Im
       Bundestag durften die beiden Kontrahenten am Montag noch einmal ihre
       Ansichten zum sogenannten Leistungsschutzrecht darlegen, bevor ein Gesetz
       womöglich im März beschlossen wird.
       
       Auf der Tagesordnung standen die vermeintlich drögen „technischen Fragen“,
       doch die könnten das gesamte Gesetzesvorhaben noch kippen. Im Kampf um das
       Überleben im Internetzeitalter wollen die Verlage an den Millionengewinnen
       des Suchmaschinenbetreibers und Quasi-Monopolisten Google teilhaben.
       
       Bei der Nachrichtensuche „GoogleNews“ werden Textausschnitte angezeigt,
       zusammen mit einem Link zum Artikel. Die Verlage profitieren so von den
       Lesern, die über Google auf ihre Seite kommen.
       
       ## Textausschnitte zusätzlich vergüten
       
       Dennoch wollen sie sich den Textausschnitt zusätzlich vergüten lassen – mit
       Hilfe eines sogenannten Leistungsschutzrechts. Ein Entwurf der
       schwarz-gelben Bundesregierung zielt neben Google auch auf Ersteller von
       Nachrichtensammlungen ab.
       
       In der Anhörung am Montag ging es um den Programmiertext robots.txt, der
       unsichtbar in Webseiten eingebaut werden kann. Dadurch können Verlage
       bereits heute bestimmen, was Google und andere News-Sammler übernehmen
       sollen und was nicht.
       
       So lasse sich etwa für jede einzelne Internetseite bestimmen, ob sie
       überhaupt erfasst werden soll, erläuterte der technische Direktor von
       Google, Wieland Holfelder. Auch ließen sich beispielsweise Bilder für die
       Google-Suche sperren.
       
       ## Politiker von CDU und FDP äußern Bedenken
       
       Thomas Höppner vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger kritisierte
       jedoch, die Vorgaben zur erlaubten Textnutzung könnten nicht noch weiter
       präzisiert werden. Zudem seien die Wünsche nicht verpflichtend für die
       News-Sammler.
       
       Googles Technikleiter Holfelder sagte, die Verlage könnten darüber hinaus
       festlegen, welcher Kurztext über eine Internetseite direkt bei der Suche
       angezeigt werden soll. „Das kann die Suchmaschine übernehmen, muss sie aber
       nicht.“ Nur so lasse sich beispielsweise verhindern, dass Nutzer durch
       irreführende Kurztexte ungewollt auf Pornoseiten geleitet würden.
       
       Über das Leistungsschutzrecht sollte der Bundestag eigentlich am Donnerstag
       entscheiden, der Punkt wurde jedoch von der Tagesordnung genommen.
       Politiker von CDU und FDP hatten zuvor Bedenken geäußert. Nun soll am
       Freitag die namentliche Abstimmung im Bundestag stattfinden.
       
       26 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Felix Werdermann
       
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