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       # taz.de -- Gleichstellung für Homosexuelle: Karlsruhe kippt Adoptionsverbot
       
       > Erfolg für ein lesbisches Paar aus Münster: Ab sofort haben Lebenspartner
       > mehr Rechte bei Adoptionen. Karlsruhe stärkt die Rechte homosexueller
       > Paare.
       
   IMG Bild: Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts gibt den beiden Klägerinnen Recht.
       
       BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Rechte
       homosexueller Paare in Deutschland erneut gestärkt. Die Karlsruher Richter
       erklärten das Verbot der so genannnten Sukzessivadoption für eingetragene
       Lebenspartner für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Recht auf
       Gleichbehandlung, so die Richter.
       
       Damit dürfen künftig Schwule und Lesben ein Kind, das von ihrem Partner
       oder ihrer Partnerin zuvor allein adoptiert wurde, ebenfalls adoptieren.
       Der Gesetzgeber hat jetzt bis zum 30. Juni 2014 Zeit, die Gesetze
       entsprechend anzupassen. Die Sukzessivadoption für homosexuelle Paare ist
       aber bereits ab sofort möglich.
       
       Geklagt hatten unter anderem zwei lesbische Frauen, die seit über 20 Jahren
       gemeinsam leben und seit 2004 gemeinsam ihre Adoptivtochter aus Bulgarien
       großziehen.
       
       Adoptieren durfte das Mädchen damals nur eine der beiden, obwohl die Frauen
       in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Seit sieben Jahren hatten sie
       dagegen geklagt – und erst jetzt in letzter Instanz Recht bekommen.
       
       In ihrer Urteilsbegründung sagten die Richter, dass davon auszugehen sei,
       dass „die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
       das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe“.
       
       Dabei bezogen sie sich auf Gutachten von Sachverständigen, die von
       „stabilisierenden entwicklungspsychologischen Effekten“ durch eine solche
       Sukzessivadoption ausgehen.
       
       Der Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck erklärte kurz nach dem Urteil:
       „Es ist ein guter Tag für die Kinder und ein Durchbruch bei der
       Gleichstellung. Erstmals hat das Bundesverfassungsgericht die
       lebenspartnerschaftliche Familie verfassungsrechtlich anerkannt.“ Er
       kündigte einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause an, in dem das
       gemeinsame Adoptionsrecht für Schwule und Lesben festgeschrieben werden
       soll.
       
       „Angela Merkel muss nun sagen, ob ihr das Kindeswohl oder die
       Diskriminierung von Homosexuellen wichtiger ist. Wir werden darüber nun im
       Bundestag abstimmen“, sagte der taz.de Adoptivkinder bräuchten eine
       besonders stabile familiäre Grundlage, die durch den Ausschluss von
       gleichgeschlechtlichen Paaren vom Adoptionsrecht gefährdet war, so Beck.
       
       Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte den
       Richterspruch. Zugleich forderte er vom Gesetzgeber, alle noch bestehenden
       Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu beseitigen. „Ideologische Blockaden
       haben im Familienrecht nichts zu suchen“, sagte Manfred Bruns vom LSVD.
       
       Selbst FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
       feierte das Urteil: „Die heutige Entscheidung markiert einen historischen
       Schritt, um endlich Regenbogenfamilien in Deutschland auf ein umfassendes
       sicheres rechtliches Fundament zu stellen", sagte sie. Nun müsse das volle
       Adoptionsrecht für homosexuelle Paare folgen.
       
       ## Nur wenige sind betroffen
       
       Tatsächlich betrifft der aktuelle Fall nur eine geringe Zahl von Familien.
       Die überwiegende Mehrheit der Kinder, die in Deutschland in
       Regenbogenfamilien aufwächst, sind nicht adoptiert sondern leiblich.
       
       Zudem bleibt das gemeinschaftliche Adoptionsrecht homosexuellen Paaren auch
       nach dem Urteil weiter verwehrt. Dazu sind jedoch bereits weitere
       Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung.
       
       Auch im Steuerrecht sind homosexuelle Paare weiter benachteiligt. Dazu wird
       in diesem Jahr ebenfalls ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
       
       19 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Paul Wrusch
       
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