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       # taz.de -- Vodafone abgemahnt: Grenzenlos irreführend
       
       > Vodafone täuscht die Verbraucher: Die Verbraucherzentrale mahnt den
       > Mobilfunker wegen unlauterem Wettbewerb ab. Und Aktivisten rufen zum
       > Boykott auf.
       
   IMG Bild: Vodafone gaukelt Kunden grenzenloses Datenvolumen vor. Grenzenlos sind für die Verbraucher jedoch nur die Kosten.
       
       BERLIN taz | „Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ – so soll
       Vodafone seinen [1][Smartphone-Tarif „Red M“] künftig nicht mehr bewerben.
       Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Nummer
       zwei auf dem deutschen Markt jetzt wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt
       hat. Der Vorwurf: Der Mobilfunker biete mit dem Tarif keinen vollwertigen
       Internetzugang an und täusche folglich die Verbraucher.
       
       „Erst nach Lektüre eines 11-seitigen Infofaxes wird klar, dass sogenannte
       [2][Peer-to-peer-Verbindungen] (P2P) im Red-M-Tarif nicht enthalten sind“,
       sagt Bianca Skutnik vom vzbv. Mit dem Werbeslogan werde jedoch der Eindruck
       erweckt, der Kunde könne mit der Internetverbindung nach seinen
       Bedürfnissen umgehen. Bei Festnetzanschlüssen ist eine solche Einschränkung
       nicht üblich.
       
       Für den Verbraucher bedeutet die klein gedruckte Einschränkung beim Tarif
       „Red M“ konkret: Wer beliebte P2P-Dienste wie Filesharing (Tauschbörsen)
       oder auch bestimmte Chatprogramme auf seinem Smartphone nutzen will, muss
       zahlen: Anders als beim heimischen DSL-Anschluss kostet dies trotz
       gebuchter Internetflatrate 9,95 Euro pro Monat extra.
       
       „Wenn man sich mal ansieht, wie das Internet eigentlich funktioniert,
       kriegt man mit solchen Tarifen im Grunde gar kein echtes Internet“, sagt
       Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft. Schon vergangenen
       November hatten die Internetaktivisten zum [3][Boykott von Vodafone
       aufgerufen], weil viele Smartphone-Verträge Funktionen einschränken und dem
       Kunden zum Teil gar ganz allgemein „Computer-zu-Computer-Verbindungen“
       untersagten – damit gemeint sein könnten nicht nur Tauschbörsen und
       Chatprogramme, sondern jegliche Form der Internetkommunikation.
       
       ## Netzagentur prüft
       
       Eine Untersuchung der europäischen Regulierungsbehörde Berec ([4][hier als
       pdf]) kam 2012 zum Schluss, dass EU-weit zahlreiche Anbieter Funktionen wie
       P2P-Verbindungen oder Internettelefonie vertraglich untersagen oder
       technisch unterdrücken. Wie viele klein gedruckte oder sogar versteckte
       Einschränkungen es bei deutschen Tarifen gibt, will die Bundesnetzagentur
       Mitte des Jahres veröffentlichen.
       
       Vodafone bestätigte den Eingang der Abmahnung per Mail, mögliche
       Konsequenzen will man jedoch erst noch prüfen. Laut vzbv hat das
       Unternehmen bis Anfang März Zeit, die Werbung für den Tarif „Red M“ zu
       ändern und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Vodafone dies
       verweigern, wollen die Verbraucherschützer Klage einreichen.
       
       18 Feb 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://shop.vodafone.de/Shop/smartphone-tarife/red-m/
   DIR [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Peer-to-Peer
   DIR [3] http://digitalegesellschaft.de/2012/11/vodafone-tauscht-kunden-bei-mobilem-datenverkehr/
   DIR [4] http://berec.europa.eu/eng/document_register/subject_matter/berec/reports/45-berec-findings-on-traffic-management-practices-in-europe
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Thomas Schmid
       
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