URI: 
       # taz.de -- Beschluss der Bürgerschaft: Hamburger dürfen ab 16 wählen
       
       > Als drittes Bundesland lässt Hamburg künftig 16-Jährige bei Wahlen auf
       > Landesebene zu. Voraus ging eine zum Teil hitzige Debatte.
       
   IMG Bild: Bald mehr Sneakers in der Wahlkabine?
       
       HAMBURG dpa | Ein letztes Mal wurde wortgewaltig gestritten, dann war der
       wegweisende Beschluss gefasst: Nach monatelangen Diskussionen hat die
       Hamburger Bürgerschaft das Wahlrecht ab 16 eingeführt. Bereits in gut neun
       Monaten beim geplanten Volksentscheid über den Rückkauf der Energienetze
       können 16- und 17-Jährige die Politik in der Hansestadt mitgestalten –
       zuvor sollen sie etwa in der Schule über ihre neuen
       Partizipationsmöglichkeiten informiert werden.
       
       Jugendlichen sollte das demokratische Recht gegeben werden, für ihre
       Interessen einzutreten, sagte die Verfassungsexpertin der SPD-Fraktion,
       Bärbel Duden, am späten Mittwochabend. „Im Fokus stehen vor allem die
       Erstwählerinnen und Erstwähler, die durch spezielle Unterrichtseinheiten
       gut auf die Wahlen vorbereitet werden sollen“, ergänzte die kinder- und
       jugendpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Christiane Blömeke.
       Gemeinsam mit den Linken kamen SPD und Grüne auf die benötigte
       Zweidrittelmehrheit. Zudem votierten einige Parlamentarier der FDP für die
       Reform.
       
       Direkt vor der finalen Abstimmung hatte der FDP-Abgeordnete Robert Bläsing
       bemängelt, dass alle anderen Fraktionen geschlossen mit Ja oder Nein (CDU)
       votierten, anstatt ihren Mitgliedern die völlig freie Gewissenswahl zu
       lassen. Damit sei die Chance auf eine Sternstunde des Parlaments verpasst
       worden, sagte er.
       
       In der 50-minütigen Debatte wurden nochmals die bekannten Positionen
       ausgetauscht. Hitzig wurde es, als Walter Scheuerl, parteiloses Mitglied
       der CDU-Fraktion, davor warnte, dass die rechtsextreme NPD von der
       Absenkung des Wahlalters profitieren könnte und dies als Gegenargument
       anführte. Politiker von SPD, Grünen und Linken wiesen dies empört als
       „populistisch“ zurück.
       
       Die zweite Wahlrechtsänderung passierte deutlich geräuschloser die
       Bürgerschaft: die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre.
       Somit werden die Hamburger nach der nächsten Bürgerschaftswahl 2015 erst
       wieder 2020 zur Stimmabgabe aufgerufen. Bremen ist damit das einzige Land,
       in dem noch im Vier-Jahres-Rhythmus gewählt wird. In allen anderen
       Bundesländern dauert die Legislaturperiode fünf Jahre.
       
       14 Feb 2013
       
       ## TAGS
       
   DIR Wahlrecht
   DIR Hamburg
   DIR Schwerpunkt Wahlen in Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Volksinitiative zum Wahlrecht: Wählen ab 16 in Sicht
       
       Die Volksinitiative „Demokratie für alle“ hat 21.500 gültige Unterschriften
       im Abgeordnetenhaus eingereicht. Wählen ab 16 soll bald möglich sein.