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       # taz.de -- Pro Drei-Prozent-Klausel: Parlamente sind ein kostbares Gut
       
       > Nischenparteien mindern das Ansehen des Parlaments und vergrößern
       > Politikverdrossenheit.
       
   IMG Bild: Die neue Dreiprozentregel verletze das Wahlrecht der Bürger, sagt Morlok.
       
       Schweine im Hörsaal“ hieß die Liste, die bereits in den 90ern im
       Studierendenparlament der Uni Dortmund saß. Der Name war Programm – eine
       Spaßliste, deren Forderung im Wahlkampf lautete: „Freibier und Prosecco für
       lau auf dem Campus“. Die danebensitzende Liste LSD klang zwar auch dubios,
       war aber der durchaus seriös arbeitende FDP-Hochschulableger, dessen Chef
       heute mit seinem Kollegen von der Juso-Hochschulgruppe im Bundestag sitzt.
       
       Nun soll es ja durchaus mal lustig zugehen dürfen in einem Parlament. Und
       es ist auch gar nicht zu bestreiten, dass neue Einflüsse und neue Gesichter
       ein Parlament verändern können. Nie etwa war im Abgeordnetenhaus so viel
       von „Transparenz“ zu hören wie nach dem Einzug der Piraten 2011.
       
       Für eine reine Spaßangelegenheit aber ist ein Parlament ein zu kostbares
       Gut. Einzelne Spaßfreunde, denen es nur um Selbstdarstellung geht, mindern
       das Ansehen des Gremiums und vergrößern Politikverdrossenheit. Gleiches
       gilt für Nischenparteien, die sich nur einem Thema oder einer kleinen
       Gruppe verpflichtet fühlen – ein Bezirksparlament ist keine
       Bürgerinitiative mit nur einem Anliegen. Das lässt sich zwar auch durch
       eine 3- oder 5-Prozent-Hürde nicht ausschließen – ein Pirat, der davon
       spricht, sich einen von der Palme zu wedeln, erhöht auch nicht das Ansehen
       des Parlaments. Eine solche Hürde kann aber den Anreiz mindern.
       
       Das mag nun all jene Einzelkämpfer diskreditieren, die voll hehrer Motive
       sind, aber von Parteien nichts wissen wollen. Dass sie bei einer
       3-Prozent-Hürde außen vor bleiben, ist zugegebenermaßen ein hoher Preis.
       
       Nun könnte man ja sagen: Das sollen doch alles mal die Wähler entscheiden –
       wenn sie Spaß- und Einthemenkandidaten wollen, dann fällt das eben unter
       die Wahlfreiheit. Das aber ist falsch – dann bräuchte man auch die NPD
       nicht zu verbieten.
       
       12 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
       ## TAGS
       
   DIR Europawahl
       
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