# taz.de -- Verpasste Schadstoffbegrenzung: Quecksilberstreifen am Horizont
> Die Bundesregierung verzichtet darauf, Kraftwerke beim Ausstoß von
> Quecksilber zu überwachen, obwohl sie die Vorschriften momentan
> überarbeitet.
IMG Bild: Fabriken müssen sich auch in Zukunft nicht zu viele Sorgen um ihren Quecksilberausstoß machen.
BERLIN taz | Relativ geräuschlos hat das Umweltministerium in den
vergangenen Jahren ein wahres Mammutwerk aus Brüssel in deutsches Gesetz
gegossen: die Richtlinie über Industrieemissionen. Sie regelt unter
anderem, wie Müllverbrennungsanlagen und Kraftwerke, die neben fossilen
Energieträgern auch Abfall verbrennen, überwacht werden.
Früher waren diese Anlagen eine der Hauptursachen von Umweltverschmutzungen
mit Dioxin oder Schwermetallen. Inzwischen sind die Emissionen durch die
Verordnungen stark zurückgegangen.
Die Richtlinien sind relativ streng, lassen aber ein Schlupfloch für
unerkannte Verschmutzungen: Falls nachgewiesen werden kann, dass der
Ausstoß nur 20 Prozent der erlaubten Grenzwerte ausmacht, müssen Kraftwerke
bislang nicht dauerhaft überwacht werden, sondern nur stichprobenartig.
## „Abfall ist dadurch charakterisiert, dass er Überraschungen bergen kann“
Das Umweltbundesamt wollte die Überarbeitung der Verordnung nun dazu
nutzen, eine dauerhafte Emissionsmessung vorzuschreiben. „In seltenen
Fällen kann es vorkommen, dass sich größere Mengen Quecksilber anhäufen,
ohne dass der Betreiber sagen könnte, woher sie kommen“, sagt Volker Weiss
vom Umweltbundesamt. Von stichprobenartigen Messungen würden diese
einzelnen „Spitzen“ im Ausstoß des leicht flüchtigen Schwermetalls nicht
erfasst.
„Abfall ist dadurch charakterisiert, dass er inhomogen ist und
Überraschungen bergen kann“, warnt Christian Tebert von der Hamburger
Beratungsfirma Ökopol, der sich intensiv mit Emissionsschutz befasst.
Tebert nennt als Beispiel das Zementwerk Wotan in Üxheim/Ahütte in der
Eifel, das über die im Gesetz vorgesehene Ausnahmegenehmigung verfügt.
„Hier werden Quecksilber-Spitzenemissionen gar nicht erkannt“, so Tebert.
Das Beispiel zeige, dass die Behörden solche Genehmigungen durchaus
aussprächen, „und das birgt Risiken“, so Tebert.
Die zuständige Behörde rechtfertigt die unbefristete Ausnahmegenehmigung
damit, dass das Unternehmen stets weit unter den vorgegebenen Grenzwerten
liege. Zwar dürfe es bis zu 25 Prozent seiner Energierohstoffe durch Abfall
ersetzen, allerdings nur durch bestimmten: etwa Altreifen, Kunststoffspäne
oder Holz. Auch im Umweltministerium hält man die stichprobenartige Messung
für ausreichend. Derzeit bereitet das Kabinett die Endfassung der neuen
Verordnung vor, Anfang März soll sie dann endgültig verabschiedet werden.
8 Feb 2013
## AUTOREN
DIR Heike Holdinghausen
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