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       # taz.de -- Schavan will klagen: Die Titelverteidigerin
       
       > Ministerin Schavan will gegen die Aberkennung ihres Doktortitels klagen.
       > Das Verfahren könnte dauern – und vor dem Bundesverwaltungsgericht enden.
       
   IMG Bild: Annette Schavan will ihren Titel nicht aufgeben.
       
       BERLIN taz | Die Uni Düsseldorf hat zwar entschieden, dennoch wird Anette
       Schavan ihren Doktor wohl erst einmal weiter führen dürfen. Der Titelentzug
       wird erst rechtskräftig, wenn die Ministerin alle Rechtsmittel ausgeschöpft
       hat. Dass [1][Schavan um ihren Doktor kämpfen will], ihren einzigen
       Studienabschluss, hat sie deutlich gemacht.
       
       Der Kampf könnte sich hinziehen: Sollte das Verwaltungsgericht Düsseldorf
       der Uni recht geben, kann Schavan weiterziehen vor das Oberwaltungsgericht
       und schließlich ihren Titelkampf letztinstanzlich vor dem
       Bundesverwaltungsgericht austragen.
       
       Die erfolglosen Klagen anderer Politiker sprechen eher für die lange
       Variante. Der FDP-Europaabgeordnete Jorgo Chatzimarkakis scheiterte vor dem
       Verwaltungsgericht Köln mit einer Klage gegen den Entzug des Doktortitels.
       Nun liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die
       FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulous scheiterte ebenfalls mit ihrer
       Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht, und auch ihr Fall liegt jetzt dem
       OVG Münster vor.
       
       Schavans Anwälte teilten noch am Dienstagabend mit, dass die Ministerin vor
       Gericht ziehen wird: Die Entscheidung der Uni Düsseldorf sei „in einem
       fehlerhaften Verfahren zustande gekommen“ und auch „materiell
       rechtswidrig“. Zu den Details der Klage wollte sich die Kanzlei gegenüber
       der taz nicht äußern.
       
       Die Erklärung macht aber deutlich, dass es Schavan vor allem um zwei Punkte
       geht. Zum einen hält sie das Verfahren für ungültig, da ein internes
       Gutachten vorab an die Presse gelangte. Zum anderen bemängeln ihre Anwälte,
       dass die Universität kein weiteres Gutachten eines externen Prüfers
       eingeholt hatte. Das hatte Schavan zuletzt ausdrücklich gefordert.
       
       ## „Verfahren nicht diskreditiert“
       
       Die Uni Düsseldorf hatte sich ihrerseits rechtliche Expertise besorgt. Der
       Bonner Verwaltungsrechtler Gärditz attestierte der Uni im Januar, keine
       „rechtlich relevanten Verfahrensfehler“ gemacht zu haben.
       
       Dass ein internes Gutachten vorab durchsickert, bedeutet Gärditz zufolge
       noch nicht, dass das Verfahren diskreditiert sei. Zum einen sei nicht klar,
       dass ein Mitglied des Promotionsausschusses den Bericht an die Presse
       durchgestochen hat – und damit befangen wäre. Und zum anderen spreche die
       Klarheit der Entscheidung dagegen: „Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass
       der Promotionsausschuss letztlich einstimmig empfohlen hat, eine
       Doktorgradentziehung einzuleiten, sodass ein maßgeblicher Einfluss eines
       etwaigen Mitglieds auf das Entscheidungsergebnis praktisch auszuschließen
       ist“, so Gärditz in seinem Gutachten.
       
       Die Uni sei auch nie verpflicht gewesen, ein externes Gutachten
       heranzuziehen. Das Gesetz lege die „Mittel zur Aufklärung in das Ermessen
       der Behörde“: Die Uni kann also selbst entscheiden. „Gerade eine externe
       Bestätigung der Vorwürfe, die nach den ersten Vorprüfungen innerhalb der
       Fakultät nicht unwahrscheinlich erscheinen musste, wäre auf eine
       Vorverurteilung der Betroffenen hinausgelaufen, die erheblichen Druck in
       Richtung Doktorgradentziehung aufgebaut hätte“, schreibt Gärditz.
       
       Mit dem Doktor steht auch Schavans Titel als Honorarprofessorin an der
       Freien Universität Berlin auf dem Spiel. Ein Sprecher der FU wollte sich
       nicht zu Schavans Professorenzukunft äußern. Das Landeshochschulgesetz
       verlangt allerdings, dass ein Honorarprofessor oder eine Honorarprofessoren
       „auf Grund hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer
       Leistungen“ berufen wird. Vor vier Jahren sah die FU die noch gegeben: Frau
       Dr. Schavan sei eine Person, die „in besonderer Weise
       geisteswissenschaftliche Exzellenz mit gesellschaftlicher Präsenz und
       Wirksamkeit“ verbinden.
       
       6 Feb 2013
       
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