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       # taz.de -- Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Nur eine kleine Nummer
       
       > Nach dem Wahlsieg will Rot-Grün in Niedersachsen eine
       > Kennzeichnungspflicht für Polizisten einführen. Die Frage ist nur: auf
       > welcher Grundlage?
       
   IMG Bild: Her mit der Nummer: Die Kennzeichnungspflicht soll keine Rückschlüsse auf die Person zulassen
       
       HANNOVER taz | Polizisten werden im Norden künftig leichter
       identifizierbar. Während in Schleswig-Holstein bereits eine
       Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gilt, will Niedersachsens künftige
       rot-grüne Landesregierung eine ähnliche Regelung einführen.
       
       Polizisten in geschlossen Einheiten, wie sie etwa bei Großdemonstrationen
       im Einsatz sind, sollen eine anonymisierte Kennzeichnung tragen. Das haben
       die Verhandlungsführer von SPD und Grünen in ihrer zweiten Koalitionsrunde
       in Hannover am Montagabend beschlossen.
       
       Eine solche Kennzeichnung sieht auch in Bremen der rot-grüne
       Koalitionsvertrag von 2011 vor – eingeführt ist sie allerdings noch nicht.
       Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will sich nun mit dem Nachbarland
       abstimmen. „Seit dem Wahlausgang in Niedersachsen warten wir mit der
       Umsetzung ab, bis eine einheitliche Regelung gefunden wurde“, sagt sein
       Sprecher Rainer Gausepohl. Das sei sinnvoll, weil Polizisten aus
       Niederachsen oft in Bremen im Einsatz seien und umgekehrt.
       
       In Hamburg hakt es unterdessen trotz eines SPD-Landesparteitagsbeschlusses
       pro Kennzeichnung noch. Man will die Kennzeichnungspflicht nur im
       Einvernehmen mit den Gewerkschaften einführen, die diese traditionell
       ablehnen. Zum Zankapfel könnte der Plan auch in Niedersachsen werden.
       
       ## Ergebnisoffener Dialog
       
       In einer Umfrage der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten sich noch im
       November die mehr als 10.000 niedersächsischen Polizisten fast einstimmig
       gegen eine Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. Auf den hannoverschen
       Beschluss reagierte die GdP prompt mit der Forderung nach einem
       „ergebnisoffenen Dialog“.
       
       Entsprechend scheuen sich auch die niedersächsischen Neu-Koalitionäre, die
       Kennzeichnungspflicht an den Gewerkschaften vorbei durchzudrücken. „Sehr
       sensibel“ seien Polizeibeamte beim Thema Kennzeichnung, sagt der
       designierte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), „diese Sensibilität
       werden wir achten“. Gespräche mit der GdP solle es geben, allerdings nicht
       zur Frage, ob die Pflicht komme, sondern eher zur Frage der Ausgestaltung.
       
       Die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten werde man „strikt achten“,
       kündigt Weil an. Die Kennzeichnung dürfe „keinerlei Rückschlüsse auf die
       Person“ zulassen, sie solle Polizisten lediglich im Falle von Beschwerden
       „identifizierbar“ machen.
       
       Offen ist unterdessen noch, auf welcher Grundlage die Kennzeichnungspflicht
       eingeführt werden soll. Nach dem Willen der Grünen soll sie ins
       niedersächsische Polizeigesetz geschrieben und nicht nur mit einer
       Dienstverordnung geregelt werden. Die gelten nur für niedersächsische
       Polizeibeamte, nicht aber für jene aus anderen Bundesländern, die bei
       Großeinsätzen wie etwa den Castortransporten ins Wendland im Einsatz sind.
       
       In Bremen hat man von dieser Idee zwischenzeitlich wieder Abstand genommen
       – zu groß war dort die Befürchtung, andere Bundesländer könnten sich
       daraufhin schwerer damit tun, Bremen bei Polizeieinsätzen zu unterstützen.
       
       5 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR J.-P. Baeck
   DIR T. Havlicek
       
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