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       # taz.de -- Genitalverstümmelung in Deutschland: Politischer Aktionismus ohne Anlass
       
       > Die Beschneidung von Mädchen ist in Deutschland als Körperverletzung
       > strafbar. Obwohl bisher kein Fall vor Gericht war, sollen neue Gesetze
       > her.
       
   IMG Bild: Vor immer neuen Herausforderungen: Justitia.
       
       FULDA taz | Grüne, SPD und der Bundesrat wollen die Genitalverstümmelung
       von Mädchen härter bestrafen als bisher. Die Bundesregierung zögert jedoch.
       Dass die Beschneidung von Mädchen als Körperverletzung strafbar ist, ist
       unbestritten. Wenn dabei ein gefährliches Werkzeug, etwa ein Messer,
       eingesetzt wurde, gilt die Tat sogar als „gefährliche Körperverletzung“.
       Mindeststrafe: sechs Monate Gefängnis.
       
       Allerdings kann die Mädchenbeschneidung bisher nicht als „schwere
       Körperverletzung“ (Mindeststrafe ein Jahr) bestraft werden, weil keine
       äußerlich sichtbare Entstellung vorliegt. Ein Gesetzentwurf der Grünen von
       2011 will die Beschneidung von Mädchen daher als Unterfall der „schweren
       Körperverletzung“ einführen. Der Bundesrat hat ein Jahr zuvor sogar einen
       eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ (Mindeststrafe 2 Jahre)
       gefordert. Die SPD hat am Dienstag einen ähnlichen Gesetzentwurf zumindest
       angekündigt.
       
       Der politische Aktionismus steht in lebhaftem Kontrast zur strafrechtlichen
       Praxis. Bisher ist in Deutschland keine einzige Verurteilung wegen einer
       rituellen Genitalverstümmelung erfolgt. Auch entsprechende Strafanzeigen
       hat es wohl nicht gegeben. Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht einer Verschärfung des Strafrechts
       daher skeptisch gegenüber und setzt auf bessere Information der Betroffenen
       und der Behörden.
       
       2009 hatte der Bundestag beschlossen, dass die Verjährung bei einer
       Genitalverstümmelung erst beginnt, wenn das Opfer volljährig wurde. So ist
       es schon länger bei sexuellem Missbrauch üblich.
       
       ## Eingeschränktes Sorgerecht
       
       Ende 2004 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass das Sorgerecht von
       Eltern eingeschränkt werden kann, wenn dem Mädchen eine
       Genitalverstümmelung droht. So kann das Jugendamt Reisen ins Ausland
       verbieten.
       
       Ende letzten Jahres hatte der Bundestag klargestellt, dass die
       Vorhautbeschneidung von Jungen nicht strafbar ist, wenn die Eltern in den
       Eingriff einwilligen. Dieser Beschluss hat aber keine Auswirkungen auf die
       rechtliche Situation von Mädchen. Die Genitalverstümmelung von Mädchen gilt
       als Eingriff, der ungleich schwerwiegender ist, dem auch keine
       medizinischen Vorteile gegenüberstehen.
       
       6 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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